Dies ist eine Diskussion zu Kündigung eines Vertrags innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Kündigung eines Vertrags am Freitag den 09.05.03 habe ich mich bei einer Sprachenschule beraten lassen, und mich für einen Kurs entschieden. Dieses haben wir gleich vertraglich festgehalten. Übers Wochenende habe ich mir alle anfallen Kosten nochmals durchgerechnet, und kam zum persönlichen Entschluss, das eine derartige Investition nicht mehr zu vereinbaren ist. Nach Durchsicht des Vertrags und der AGB´s konnte ich kein Hinweis auf mögliche Kündigung beider Seiten finden. Ich habe da kein Problem gesehen, am folge Montag per Fax ein Widerruf des Vertrages einzuleiten. Als Antwort habe ich folgendes erhalten: "Im Vertrag, den wir beide unterschrieben haben steht bezüglich Kündigung nichts. Solche Verträge sind laut Deutschem Gesetz grundsätzlich nicht kündbar." Jetzt meine Frage: Ist die Aussage der Sprachenschule richtig? Vielen Dank für weitere Information und Hilfe! |
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| Bei dem von dir abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um einen gemischttypichen Vertrag mit dienstvertraglichem Schwerpunkt. Typischerweise sind solche Verträge auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen. Wenn dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist, kannst du weder vom Vertrag zurücktreten, noch diesen vorzeitig kündigen. Juristisch wirst du nicht weiter kommen. Taktisch wäre es, dem Unternehmen unmissverständlich klar zu machen, dass du kein Geld hast und Vertrag hin, Vertrag her nicht zahlen wirst (kannst). Durchaus möglich, dass sie dich dann aus dem Vertrag entlassen, bevor sie dich umsonst durchfüttern. Solltest du allerdings schon gezahlt haben, hast du wirklich schlechte Karten. Gruß, fob |
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| Hallo fob, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ist das nicht etwas verbraucherunfreundlich solche Verträge? Ich kann so was einfach nicht glauben. Gruß aus München nando |
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| Ja, besonders verbraucherfreundlich ist das nicht gerade. Aber vielleicht kommst du ja noch irgenwie ´raus. Ansonsten: Wer weiß, wozu´s gut ist. Jetzt kommst du vielleicht doch noch zur Fremdsprache. Gruß, fob |
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