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Kosten der Fristsetzung

Dies ist eine Diskussion zu Kosten der Fristsetzung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 04.01.2012, 10:14
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Kosten der Fristsetzung

K kauft bei Händler V einen Fernseher. Das Gerät ist bei Übergabe mangelhaft. K setzt dem V eine angemessene Frist zur Nacherfüllung durch Schreiben per Fahrradkurier. Die Kosten für den Fahrradkurrier betragen 5 EUR.
Hat K einen Anspruch auf Ersatz der 5 EUR?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 12:37
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AW: Kosten der Fristsetzung

Hm, DIESE Frage bejahen wir doch beide wegen § 439 Abs. 2 BGB. Wobei in dem Beispiel zu begründen wäre, warum ein Einschreiben nicht auch genügt hätte (das ist ja etwas billiger). Aber dem Grunde nach ergibt sich der Anpruch zumindest aus § 439 Abs. 2 BGB.

Unsere Frage war allerdings, ob es sich um einen Schaden handelt, den man auch ohne § 439 Abs. 2 BGB nach allgemeinen Grundsätzen ersetzt verlangen könnte.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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  #3 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 12:50
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AW: Kosten der Fristsetzung

Zitat:
Zitat von Soliton Beitrag anzeigen
Unsere Frage war allerdings, ob es sich um einen Schaden handelt, den man auch ohne § 439 Abs. 2 BGB nach allgemeinen Grundsätzen ersetzt verlangen könnte.
Ich wollte alle Möglichkeiten offen lassen. Aufwendungsersatz- oder/und Schadensersatzanspruch.

Nebenbei, der V lebt auf einem Berg, hat kein Telefon und die Post kommt auch nicht dorthin. Und K ist querschnittsgelähmt.
Das ist doch mal ein Sachverhalt
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Alt 04.01.2012, 13:06
V.I.P.
 
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AW: Kosten der Fristsetzung

Ja, dann. Ich habe gerade gesehen, es gibt wohl auch Meinungen, wonach die Kosten der Kontaktaufnahme usw. (also alles, was eben nicht unmittelbar auf die Nacherfüllung gerichtet ist) als Mangelfolgeschaden NICHT unter § 439 ABs. 2 BGB fallen (bei konformer Auslegung mit Verbrauchsgüterrrichtlinie), sondern nur als Schaden nach § 280 Abs. 1 BGB ersatzfähig sind. Aber gut, warten wir mal andere Meinungen ab.
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