Dies ist eine Diskussion zu Kosten der Fristsetzung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Kosten der Fristsetzung Hat K einen Anspruch auf Ersatz der 5 EUR?
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| AW: Kosten der Fristsetzung Hm, DIESE Frage bejahen wir doch beide wegen § 439 Abs. 2 BGB. Wobei in dem Beispiel zu begründen wäre, warum ein Einschreiben nicht auch genügt hätte (das ist ja etwas billiger). Aber dem Grunde nach ergibt sich der Anpruch zumindest aus § 439 Abs. 2 BGB. Unsere Frage war allerdings, ob es sich um einen Schaden handelt, den man auch ohne § 439 Abs. 2 BGB nach allgemeinen Grundsätzen ersetzt verlangen könnte.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Kosten der Fristsetzung Zitat:
Nebenbei, der V lebt auf einem Berg, hat kein Telefon und die Post kommt auch nicht dorthin. Und K ist querschnittsgelähmt. Das ist doch mal ein Sachverhalt
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| AW: Kosten der Fristsetzung Ja, dann. Ich habe gerade gesehen, es gibt wohl auch Meinungen, wonach die Kosten der Kontaktaufnahme usw. (also alles, was eben nicht unmittelbar auf die Nacherfüllung gerichtet ist) als Mangelfolgeschaden NICHT unter § 439 ABs. 2 BGB fallen (bei konformer Auslegung mit Verbrauchsgüterrrichtlinie), sondern nur als Schaden nach § 280 Abs. 1 BGB ersatzfähig sind. Aber gut, warten wir mal andere Meinungen ab.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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