Dies ist eine Diskussion zu Komplizierter Fall mit Optiker innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Komplizierter Fall mit Optiker Herr H. geht zu Optiker O., lässt dort die Augenwerte messen und bestellt für 500 Euro eine Brille. Eine Woche später liegt diese zur Abholung bereit, jedoch kann H. nur verschwommen durch die Brille sehen und verweigert die Annahme. Man einigt sich auf einen Augenarzttermin. Beim Augenarztbesuch stellt sich heraus, dass H. unter einer Augenkrankheit leidet und eine Operation erforderlich ist. Da sich die Werte ohne die Operation stetig verschlechtern, macht eine Brille derzeit keinerlei Sinn. Diese Operation kann aber auf absehbare Zeit nicht stattfinden, da H. krankheitsbedingt keine Vollnarkose bekommen darf. Für H. ausser Frage, dass die Brille mit falschen Werten gefertigt wurde bzw. dass falsch gemessen wurde, denn innerhalb einer Woche können sich die Werte nicht derart verändern, sodass man gar nichts mehr durch die brille erkennen kann. O. fordert nun immer noch die Bezahlung der gefertigten Brille und droht mit Klage. Welche Möglichkeiten hat H.? Hätte er, auch wenn sehr weit hergeholt, sogar die Möglichkeit wegen Irrtums anzufechten (§ 119 Abs. 2)? |
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| AW: Komplizierter Fall mit Optiker Zitat:
Zitat:
Aber jetzt zum eigentlichen Thema: hier handelt es sich sowohl um einen Dienstvertrag ("miss mir meine Augen aus") als auch um einen Werkvertrag ("mach mit den Werten die Brille"). Es muss geprüft werden, ob - die Brille korrekt mit den gemessenen Werten gefertigt wurde (was relativ leicht ist) - die Werte korrekt ermittelt wurden (was ein ganzes Stück schwieriger ist) Je nach Erkrankung kann man feststellen, ob die Refraktions- und Visusänderung bereits zum Zeitpunkt der Brillenanpassung bestanden hat. Und ob der Optiker schon anhand der Werte hätte feststellen müssen, dass hier eine derartige Erkrankung vorliegt und sich die Anpassung einer Brille nur unter besonderem Vorbehalt anbietet. Dazu hätte er den Patienten auf den Verdacht einer Augenerkrankung (und die eventuell schon da reduzierte Sehschärfe) hinweisen und ihm eine ärztliche Untersuchung empfehlen müssen. HÄtte der Patient trotz der geäußerten Bedenken auf die Brille bestanden, wäre der Optiker aus dem Schneider gewesen. Außerdem könnte man diskutieren, ob zu einer fachgerechten Brillenrefraktion auch die Prüfung auf deutliche Veränderungen der "Brillenwerte" gehört, denn der Patient kam wohl kaum ohne eigene Brille zum Optiker. Die Refraktionsänderung hätte dem Optiker auffallen und zum Schluss führen müssen, dass hier etwas "faul" ist. Den Fall kann man hier nicht lösen, ich würde dem Patienten emüfehlen, sich über seine Erkrankung beim Augenarzt zu informieren, diese attestieren zu lassen und den Sachverhalt der ortsansässigen Optikerinnung vorzutragen. Eventuell lässt sich hier eine Einigung erzielen, um den sonst notwendigen Zivilrechtsweg zu vermeiden.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Komplizierter Fall mit Optiker Könnte man den Kauf der Brille als solche mit bestimmten Eigenschaften nicht auch als Kaufvertrag ansehen und dementsprechend evtl. zum § 437 i.V.m. § 434 Abs. 1 Nr.1 BGB kommen? |
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| AW: Komplizierter Fall mit Optiker Danke für die ausführliche Antwort humungus. Um das Kind beim Namen zu nennen, H. leidet unter dem grauen Star. Es stellt für ihn kein Problem dar, sowohl die Notwendigkeit der Vollnarkose als auch deren Unmöglichkeit attestieren zu lassen. |
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| AW: Komplizierter Fall mit Optiker Hm. H sollte wissen, dass zurzeit noch höchstens 1/1000 aller Patienten in Narkose operiert werden. Die Cataract-OP wird routinemäßig in örtlicher Betäubung durchgeführt, teilweise wird bei sehr kranken Patienten auch nur mit Augentropfen betäubt. Wenn die Ursache für die Sehverschlechterung/Refraktionsänderung ausschließlich der Graue Star ist, ist es sehr wahrscheinlich, dass schon zum Zeitpunkt der Brillenrefraktion typische Zeichen für die Erkrankung vorhanden waren, mit ein wenig Erfahrung kann man den Verdacht bereits bei der Autorefraktion (automatische Messung der Brillenstärke mit einem Gerät) äußern. Ein Hinweis darauf, dass der Optiker nicht korrekt gearbeitet hat. Den Rest sollte die Innung oder ein Gutachter feststellen.
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| AW: Komplizierter Fall mit Optiker Vielen Dank Humungus, das hat mir sehr geholfen. |
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| AW: Komplizierter Fall mit Optiker Wenn aber die Katarakt zum Zeitpunkt der Stärkenprüfung bereits bestand, dann kann man dem Optiker höchstens vorwerfen, dass er den Kunden nicht "zur genaueren Untersuchung" zum Augenarzt geschickt hat. Denn: Wird trotz verminderter Sehfähigkeit (bspw. aufgrund Katarakts) und nach Anwendung der SUBJEKTIVEN Messmethode ( also nach Befragen nach jeweiligen Seheindrücken und deshalb nach den Angaben des Kunden) ein Brillenauftrag vergeben, spielt es keine Rolle, ob der Kunde den Grauen Star hat oder nicht. Dann ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen und der Kunde muss die Brille bezahlen. Der Optiker kann mit Erfahrung noch feststellen, ob eine Linsentrübung vorliegt oder nicht, er kann aber keinesfalls ahnen, ob ein Kunde an Diabetes erkrankt ist oder nicht. Man kann und sollte solche Dinge abfragen, aber der Kunde kann freilich die Antwort verweigern. Wenn ein Informationsdefizit des Optikers über solche medizinischen Einflüsse, wie sie Humungus erwähnt, zu einer nicht oder nicht dauernd tragbaren Brille führt, kann das nicht zu Lasten des Optikers gehen. |
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| AW: Komplizierter Fall mit Optiker Zitat:
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![]() Dazu zitiere ich doch gerne mal aus einem anderen Forum: Zitat:
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| AW: Komplizierter Fall mit Optiker Zitat:
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![]() Zitat:
Zitat:
Aber ich bin immer noch der Meinung: Besser eine bestmögliche Versorgung durch einen Optiker als gar keine, weil sich kein Arzt nach Beendigung der Sprechzeiten mehr auftreiben lässt oder dieser keine Patienten mehr behandelt (Budget/"Überlastung"). Und wenn er sie behandelt, dann im Schnitt in 8 Minuten. Würden Sie mir unter rein rechtlicher Bewertung zustimmen, dass der Vertrag mit dem Optiker dann nicht anfechtbar ist, wenn trotz Hinweis des Optikers auf eine verminderte Sehleistung des Kunden ein Auftrag für eine Sehhilfe erteilt wird? |
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| AW: Komplizierter Fall mit Optiker Zitat:
Zitat:
Zitat:
EDIT: hier die Quelle: http://www.hwk-dresden.de/Serviceang...4/Default.aspx Wenn ich Zeit habe suche ich auch noch die Quelle mit den Fremdkörperentfernungen heraus.
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