Dies ist eine Diskussion zu Kleine Hilfe bei Hausaufgabe innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Kleine Hilfe bei Hausaufgabe Ich möchte natürlich auch keine Komplettlösung des Falles. Hilfe bei den Anspruchsgrundlagen und ein paar Tipps was ich im Detail prüfen muss würden mir schon reichen. Hier also der Sachverhalt: (A) hat eine Koizucht. Er verkauft seine besten Fische regelmäßig an Zoohändler (B). (C), der auch einen Zoohandel führt, möchte unbedingt auch Kois von (A) in seinem Sortiment haben. (A) weigerte sich aber bisher seine Fische auch an (C) zu verkaufen, was (C) massiv ärgert. Bei einem Besuch in (B)'s Zoohandel fielen (C) zufällig unbeschriebene Blätter mit dem Briefkopf des Zoohandels von (B) in die Hände. Auf diesen Bögen richtete (C) ein Kaufangebot über 20 Kois der Art "Samurai" zu jeweils 500€ an (A) und unterschrieb mit dem Namen von (B). (C) bat in diesem Schreiben den (A), im Falle der Annahme des Angebots, die Fische an eine andere Zoohandlung in der Nähe zu liefern, den (C) als "seine" (also (B)'s) Zweitladen bezeichnete, der in Wahrheit aber einem urlaubsbedingt abwesenden Freund des (C) gehörte. Die weitere Korrespondenz bat er ebenfalls an diese Adresse zu senden. (A), der nichts böses ahnte, schickte an den von (C) genannten Hof ein Schreiben mit der Annahme des Angebots. Zur Sicherheit übersandte er allerdings eine Kopie des Schreibens an die ihm bisher bekannte Adresse von (B). (B) durchschaute nach Erhalt der Kopie des Schreibens von (A) die Lage sofort. Da er sowieso gerade mit dem Gedanken liebäugelte weitere Kois zu bestellen und der Kaufpreis ihm angemessen erschien, rief er (A) an und erklärte ihm die Situation und bat um die Lieferung der Fische an seine Zoohandlung. Dabei ging er allerdings davon aus, dass es sich bei den 20 Fischen um Kois der Art "Kaiser", die er überlicherweise bestellte, handelte. Diese sind größer, robuster und unanfälliger gegenüber Temperaturschwankungen als die "Samurai". Kois der Art "Samurai" hätte er nicht gekauft, da seine gut betuchten Kunden immer nach den "Kaiser"-Kois verlangen. Sobald die Kois angeliefert wurden, bemerkte (B) den Irrtum, fuhr zu (A) und erklärte, er mache den Kauf rückgängig. Aufgabe 1: Kann (A) von (B) die Zahlung in Höhe von 10.000€ verlangen? Es stellt sich heraus, dass die 20 Samurai-Kois, aufgrund deren inzwischen bekannten Temperaturempfindlichkeit nur für insgesamt 6.000€ zu verkaufen sind. (A) verlangt von (B) Schadensersatz in Höhe von 4.000€. Aufgabe 2: Steht ihm ein entsprechender Anspruch zu? (Schuldrechtliche bzw. deliktische Ansprüche sind nicht zu prüfen). Der Ruf von (C) als Zoofachhändler ist aufgrund dieser Vorfälle inzwischen völlig ruiniert. In seiner Wut macht er (B) dafür verantwortlich. Er beschließt, (B) eine Lektion zu erteilen und schleicht sich spät abends in den von einem 1m hohen Zaun gesicherten Hinterhof von (B)'s Zoohandlung um dort Schaden anzurichten. Bevor es dazu kommt, wird er (C) von (B) erwischt, der nach Ladenschluss noch etwas länger in seinem Geschäft geblieben ist. Es kommt zu einer Auseinandersetzung, die schnell körperlich wird. Bevor der hinzu geeilte Nachbar von (B) die beiden Streithähne trennen kann, hat (B) die Brille des (C) auf den Boden geworfen und zertreten und (C) das Kabel einer Süßwasserpumpe des (B) mit einem herumliegenden Messer durchtrennt. Als (C) von (B) schriftlich die für die Ersetzung der Brille notwendigen Kosten in Höhe von 300€ verlangt, schreibt dieser zurück, ihm sei durch die Zerstörung seiner Wasserpumpe schließlich auch ein Schaden von 200€ endstanden und er sei bereit, ihm die Differenz zu bezahlen. Über diese 100€ hinaus habe (C) keinen Anspruch gegen ihn. Aufgabe 3: Kann (C) von (B) die Zahlung von 300€ verlangen? (Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB sind nicht zu prüfen) Liebe Grüße, Moni |
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| AW: Kleine Hilfe bei Hausaufgabe ich würde als erstes durchprüfen, wer hier mir wem einen Kaufvertrag hat, bzw. ob überhaupt. Bei der Prüfung würde ich berücksichtigen ob jemand hier mit oder ohne Vertretungsmacht gehandelt hat und ob ggf. eine Genehmigung vorliegt falls sich eine Handlung ohne Vertretungsmacht erkennen lässt. |
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| AW: Kleine Hilfe bei Hausaufgabe Frage 1: -Kaufvertrag enstanden? zwischen wem? --Vertretung des B durch C prüfen --Wenn nicht gegeben: Genehmigung des Geschäfts durch B? -Sofern der Kaufveretrag zustandegekommen ist_ --Irrtumsanfechtung des B? Frage 2: -Schadensersatzanspruch des A wegen der Anfechtung? Frage 3: -Schadensersatz aus 823 I BGB |
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