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Klausur wie folgt, welche Note zu erwarten?

Dies ist eine Diskussion zu Klausur wie folgt, welche Note zu erwarten? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 05.09.2010, 15:59
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Klausur wie folgt, welche Note zu erwarten?

A und B stehen in Kontakt. Es geht um Autos. Auf Abruf (zB 3 Tage nach Abruf) soll B dem A Wagen liefern. A hat eine Mietwagenfirma.

A ruft ab, B liefert zu spät, da A nicht ausgelastet sein konnte, hat er Gewinnverlust von sagen wir 2000 Euro.

A fordert Schadensersatz von B.

Zweite Fallfrage:
C und D. Wieder was mit Verzug...
Kann C Kosten für eine Mahnung in Höhe von 5 Euro geltend machen?

1. Fall:
280 I,II, 286
richtig?
Verzug trat ein, da kalendermäßig bestimmbarer Tag.
keine Unmöglichkeit, da kein Fixgeschäft (nicht einmal relatives).

Sonst noch was bei Fall 1?

2. Fall:
muss wohl sein 280 I
richtig?
denn Verzugsschaden kann es nicht sein, weil Mahnung erst Verzug begründet.

Zwei Fragen:
was gäbe es sonst noch zu prüfen? Waren wirklich nur diese knappen Fälle und die konkreten Fragen (kann A Schadensersatz verlangen, kann C Kosten der Mahnung geltend machen?)

welche Note, wenn bei 2 falsche Anspruchsgrundlage genommen wurde?

Gruß Franz
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  #2 (permalink)  
Alt 05.09.2010, 20:41
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AW: Klausur wie folgt, welche Note zu erwarten?

Das wird dir hier niemand beantworten können, denn es kommt auf den Prüfungsmaßstab des Klausurstellers an und welche Schwerpunkte er gerne sehen möchte und vor allem welche Übung das ist. Also Anfänger oder Fortgeschrittene?
Desweiteren kennt auch niemand deinen Gutachtenstil. Wenn der grausig ist du aber alles an Problemen gesehen hast, dürften es dennoch max. 4 Punkte werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.09.2010, 21:59
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AW: Klausur wie folgt, welche Note zu erwarten?

Man kann vorher nie sagen, wie eine Klausur bewertet wird.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.09.2010, 22:04
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AW: Klausur wie folgt, welche Note zu erwarten?

Habt ihr nicht wenigstens grob einen Anhaltspunkt? Der Sachverhalt war knapp 6 Zeilen lang, also wirklich nicht mehr, als ich oben geschrieben habe.

Wenn nicht zur Bewertung, dann ggf. was zum Inhalt?

Zum Fall 1: musste man etwas anderes prüfen außer SE neben der Leistung (Verzögerungsschaden) und ggf. Unmöglichkeit?

Der Fall 2 war etwas schmaler, mE 60-40.
280 I. Wo war hier die Besonderheit? Ist mir noch überhaupt nicht klar...
Jemand säumig, der andere mahnt ihn, damit er in Verzug kommt. Kann er die Mahnkosten haben? ...

Freaky22, wenn man alle Probleme erkannt hat, hat man max. 4 (nur wegen schlechtem Stil)? Das ist hoffentlich nicht dein Ernst, oder?
Wobei es - bei den Ausfallquoten von teils 40 bis über 50 % - gar nicht so unrealistisch klingt lol...
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  #5 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 20:18
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AW: Klausur wie folgt, welche Note zu erwarten?

Zitat:
Zitat von FranzHubert08 Beitrag anzeigen
Habt ihr nicht wenigstens grob einen Anhaltspunkt? Der Sachverhalt war knapp 6 Zeilen lang, also wirklich nicht mehr, als ich oben geschrieben habe.

Wenn nicht zur Bewertung, dann ggf. was zum Inhalt?

Zum Fall 1: musste man etwas anderes prüfen außer SE neben der Leistung (Verzögerungsschaden) und ggf. Unmöglichkeit?

Der Fall 2 war etwas schmaler, mE 60-40.
280 I. Wo war hier die Besonderheit? Ist mir noch überhaupt nicht klar...
Jemand säumig, der andere mahnt ihn, damit er in Verzug kommt. Kann er die Mahnkosten haben? ...

Freaky22, wenn man alle Probleme erkannt hat, hat man max. 4 (nur wegen schlechtem Stil)? Das ist hoffentlich nicht dein Ernst, oder?
Wobei es - bei den Ausfallquoten von teils 40 bis über 50 % - gar nicht so unrealistisch klingt lol...
Doch das ist mein Ernst, denn der Gutachtenstil ist ja nicht nur zum Spaß da.... Schlechtes Deutsch und ein schlechter Gutachtenstil helfen nicht dabei, dem Korrektor doch noch eine milde Note abzuringen.

Zu Fall 1 würde ich ähnlich sehen dass man nur den Verzugsschaden ersetzt verlangen kann, wenn er nachweisen kann, dass er das Fahrzeug hätte vermieten könnten.

Zu Fall 2 kommt es darauf an ob die Mahnung den Verzug erst begründet oder ob die Mahnung erst nach Eintritt des Verzuges abgeschickt wurde. Bei ersterem sind die Kosten nicht zu ersetzen. Bei letzterem kann man das ebenfalls für den 286 machen. Evtl. sogar 284.
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  #6 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 23:02
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AW: Klausur wie folgt, welche Note zu erwarten?

Mein Deutsch geht noch durch, insofern betrifft mich das nicht. Aber ich fände das ungerecht.
Der Gutachtenstil ist ja nicht zum Spaß da, du hast Recht! Er ist für den Studenten da, damit der sich zum Ergebnis hinsubsumieren kann. Es ist kein Zufall, dass nach dem Grundstudium der Urteilsstil genommen wird. Das ist der eigentlich übliche Stil, nur ausnahmsweise und in schwierigen Fällen nimmt ein Jurist den Gutachtenstil.

Ergo: Der Gutachtenstil ist nicht zum Spaß da, aber auch nicht dazu, die Studenten zu drangsalieren.


Wie kommst du auf 284? Hast du Literatur oder Urteile? Wäre sehr erfreut, wenn das ginge mit 284.
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  #7 (permalink)  
Alt 20.09.2010, 15:21
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AW: Klausur wie folgt, welche Note zu erwarten?

Zitat:
Zitat von FranzHubert08 Beitrag anzeigen
A und B stehen in Kontakt. Es geht um Autos. Auf Abruf (zB 3 Tage nach Abruf) soll B dem A Wagen liefern. A hat eine Mietwagenfirma.

A ruft ab, B liefert zu spät, da A nicht ausgelastet sein konnte, hat er Gewinnverlust von sagen wir 2000 Euro.

A fordert Schadensersatz von B.
1. Fall:
280 I,II, 286
richtig?
Verzug trat ein, da kalendermäßig bestimmbarer Tag.
keine Unmöglichkeit, da kein Fixgeschäft (nicht einmal relatives).

Sonst noch was bei Fall 1?
SE müsste es hier nach §§ 280 I, II, 286 I, II Nr. 1 BGB geben. Hätte ich so gemacht wie du!

Wenn beide Unternehmer sind, könnten da auch Regelungen aus dem HGB anwendbar sein, nach denen A zurücktreten oder evtl mindern könnte. Glaube ich. Hatte noch kein HGB.

Zitat:
Zitat von FranzHubert08 Beitrag anzeigen
Zweite Fallfrage:
C und D. Wieder was mit Verzug...
Kann C Kosten für eine Mahnung in Höhe von 5 Euro geltend machen?

2. Fall:
muss wohl sein 280 I
richtig?
denn Verzugsschaden kann es nicht sein, weil Mahnung erst Verzug begründet.
Da kommt es sehr auf den Sachverhalt an.
Ist der Zeitpunkt ebenfalls wie im 1. Fall nach dem Kalender bestimmt, muss D die 5€ nach §§ 280 I, II, 286 I, II Nr. 1 BGB zahlen. Denn: Sobald D zum festgesetzten Zeitpunkt nicht zahlt, tritt automatisch Verzug ein.
Natürlich nur, wenn vertraglich wieder ein fester Zeitpunkt vereinbart ist.
Weiterhin müsste C die Mahnung nach dem Eintritt des Verzuges versendet haben.
Liegen diese Voraussetzungen vor, müsste es eigentlich SE wie in Fall 1 geben.

Zitat:
Zitat von FranzHubert08 Beitrag anzeigen
Zwei Fragen:
was gäbe es sonst noch zu prüfen? Waren wirklich nur diese knappen Fälle und die konkreten Fragen (kann A Schadensersatz verlangen, kann C Kosten der Mahnung geltend machen?)

welche Note, wenn bei 2 falsche Anspruchsgrundlage genommen wurde?
Naja, wenn nur nach SE Ansprüchen gefragt ist, kommen ja auch nur SE in Betracht.
Deliktisch sehe ich hier nix, also wirds vermutlich nur vertraglich sein

Wenn du Nr. 1 fehlerfrei hast, bestimmt noch bestanden.
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  #8 (permalink)  
Alt 20.09.2010, 16:24
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AW: Klausur wie folgt, welche Note zu erwarten?

Gut gesehen, die Mahnung ist zwar nicht über 280 I, II, 286 ersetzbar, wenn sie den Verzug erst begründet, wohl aber, wenn schon Verzug vorher eingetreten ist. Sehe ich genauso wie du.

Dass man besteht, wenn man 1 komplett richtig hat, sollte man annehmen. Sehe ich auch so. Aber ich glaub es gibt Korrektoren, die das "freier" handhaben und ggf. trotzdem durchfallen lassen.
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  #9 (permalink)  
Alt 20.09.2010, 16:29
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AW: Klausur wie folgt, welche Note zu erwarten?

Wenn du weniger als 4 Pkt. hast, guckt ja der Prof. nochmal drüber... Insofern kann der Korr. Assi. zumindest bei der 4 Pkt. Grenze nicht einfach machen was er will
Hast du das Ergebins schon?
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