Dies ist eine Diskussion zu Klagefrist nach MB Widerspruch innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Klagefrist nach MB Widerspruch ich benötige mal eine kleine Hilfe: nehmen wir mal an, eine ärztliche Dienstleistung erfolgt im Januar 2010; die entsprechende Fakturierung im April 2010; nach langem Schriftwechsel wird Juli 2011 ein MB erlassen; Widerspruch des MB ebenfalls im Juli 2011. Gibt es eine Klagefrist a) nach Erlassen eines MB / b) nach Widerspruch eines MB? Vielen Dank für Eure Hilfe bzw. Eure Tipps (sollte ich hier falsch sein), wo man mir die Frage beantworten könnte. *winke - philine |
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| AW: Klagefrist nach MB Widerspruch Ich könnte wilde Vermutungen anstellen, WER den gegen WEHN klagen will. Vielleicht liest du mal hier weiter: http://tinyurl.com/5t4bdnq Zitat:
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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| AW: Klagefrist nach MB Widerspruch |
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| AW: Klagefrist nach MB Widerspruch ... versteh ich ... geht mir auch so.Könntest du deine Frage präzisieren: Wer will gegen was und wehn klagen? Das mag für dich offensichtlich sein - für mich ist es nicht. Dem Mahnbescheid ( = MB ? ) wurde widersprochen. Damit wird das Verfahren an das zuständige Gericht abgegeben und wie eine normale Klage behandelt ... ganz automatisch. Steht auch nochmal hier: http://tinyurl.com/6gj4ys5 Wenn du nach Fristen fragt, hast du doch sicher eine Idee wer gegen wehn und mit welchem Begehren klagen will - oder ?
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| AW: Klagefrist nach MB Widerspruch der Arzt erbringt eine vermeintliche Dienstleistung. der Arzt schreibt eine Rechnung. der Patient sieht das anders. Also "erstellt" der Arzt einen Mahnbescheid. Der Patient widerspricht dem Mahnbescheid. Bis wann muß nach dem (Patienten-Widerspruch) der Arzt die Klage einreichen? *smile ... ansich ganz einfach |
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| AW: Klagefrist nach MB Widerspruch Der Arzt beantragt den Mahnbescheid, der Patient widerspricht. Und folgte man z.B. diesem Link http://tinyurl.com/6gj4ys5, könnte man dort folgendes lesen: Zitat:
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| AW: Klagefrist nach MB Widerspruch In dem Fall gilt die dreijährige Verjährungsfrist (195 BGB). Durch den Mahnbescheid wir diese um sechs Monate gehemmt (§ 204 BGB). Jetzt ist die Frage, was eine Hemmung ist: § 209 BGB - Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet. Mit diesen Angaben kann man sich das auf den Einzelfall bezogen errechnen. Die Antwort auf die Ausgangsfrage lautet also. Die Klage auf den Mahnbscheid hat bis zum Ablauf der Verjährung zu erfolgen.
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| AW: Klagefrist nach MB Widerspruch Habe im nachhinein onkelotto seine Antwort gelesen. Ich schrieb meine zeitgleich. Beide Antworten beschreiben zwei Möglichkeiten. Beide Anworten schliessen sich gegenseitig nicht aus. onkelotto schildert die für den Antragsteller praktikablere Vorgehenweise. Ich schildere die rechtlich maximal zulässige Vorgehensweise.
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