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Klagefrist nach MB Widerspruch

Dies ist eine Diskussion zu Klagefrist nach MB Widerspruch innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 23:26
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Klagefrist nach MB Widerspruch

Hallo,

ich benötige mal eine kleine Hilfe:

nehmen wir mal an,
eine ärztliche Dienstleistung erfolgt im Januar 2010;
die entsprechende Fakturierung im April 2010;
nach langem Schriftwechsel wird Juli 2011 ein MB erlassen;
Widerspruch des MB ebenfalls im Juli 2011.

Gibt es eine Klagefrist a) nach Erlassen eines MB / b) nach Widerspruch eines MB?

Vielen Dank für Eure Hilfe bzw. Eure Tipps (sollte ich hier falsch sein), wo man mir die Frage beantworten könnte.

*winke - philine
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Alt 18.10.2011, 23:49
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AW: Klagefrist nach MB Widerspruch

Ich könnte wilde Vermutungen anstellen, WER den
gegen WEHN klagen will.

Vielleicht liest du mal hier weiter:
http://tinyurl.com/5t4bdnq

Zitat:
6.2. Wirkung des Widerspruchs und Übergang in das Streitverfahren

Der rechtzeitig eingelegte Widerspruch verhindert die Fortsetzung des Mahnverfahrens und führt in ein normales Gerichtsverfahren, das sog. streitige Verfahren. Die Überleitung in das streitige Verfahren beginnt mit der Abgabe des Rechtsstreits durch das Amtsgericht Hünfeld an das Gericht, das der Antragsteller in seinem Mahnantrag als das sachlich und örtlich zuständige Gericht angegeben hat.

6.3. Ordentliches Streitverfahren

Das sich an den Widerspruch anschließende Streitverfahren folgt den allgemeinen Regeln des Zivilprozesses. Die Geschäftsstelle des Gerichts, an das die Streitsache abgegeben wurde, fordert den Antragsteller unverzüglich auf, seinen Anspruch binnen zwei Wochen zu begründen, § 697 ZPO.

Geht die Anspruchsbegründung durch den Antragsteller nicht rechtzeitig bei Gericht ein, so wird - allerdings nur auf Antrag des Antragsgegners - ein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Dabei setzt das Gericht eine erneute Frist für die Anspruchsbegründung.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 00:41
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AW: Klagefrist nach MB Widerspruch

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Alt 19.10.2011, 01:06
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AW: Klagefrist nach MB Widerspruch

... versteh ich ... geht mir auch so.

Könntest du deine Frage präzisieren:

Wer will gegen was und wehn klagen?
Das mag für dich offensichtlich sein - für mich ist es nicht.

Dem Mahnbescheid ( = MB ? ) wurde widersprochen.
Damit wird das Verfahren an das zuständige Gericht abgegeben und
wie eine normale Klage behandelt ... ganz automatisch.

Steht auch nochmal hier: http://tinyurl.com/6gj4ys5

Wenn du nach Fristen fragt, hast du doch sicher eine Idee wer gegen wehn und mit welchem Begehren klagen will - oder ?
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Alt 19.10.2011, 01:17
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AW: Klagefrist nach MB Widerspruch

der Arzt erbringt eine vermeintliche Dienstleistung.
der Arzt schreibt eine Rechnung.

der Patient sieht das anders.

Also "erstellt" der Arzt einen Mahnbescheid.
Der Patient widerspricht dem Mahnbescheid.

Bis wann muß nach dem (Patienten-Widerspruch) der Arzt die Klage einreichen?

*smile ... ansich ganz einfach
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  #6 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 01:31
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AW: Klagefrist nach MB Widerspruch

Der Arzt beantragt den Mahnbescheid, der Patient widerspricht.

Und folgte man z.B. diesem Link http://tinyurl.com/6gj4ys5, könnte man dort folgendes lesen:
Zitat:
Vorgehen gegen einen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid (Widerspruch, Einspruch)
Ist der Schuldner mit dem Mahnbescheid nicht einverstanden, kann er Widerspruch einlegen. Das Gesetz gibt ihm hierfür mindestens zwei Wochen Zeit. Grundsätzlich kann der Widerspruch jedoch so lange erfolgen, bis der Vollstreckungsbescheid erlassen ist.

Nach einem Widerspruch wird die Streitsache an das zuständige Gericht abgegeben und die Streitigkeit wie eine ganz normale Klage behandelt (auch in Bezug auf die Kosten). Das Gericht gibt dann dem Antragsteller Bescheid.
Der Antragsteller hat nun einen Klageschriftsatz zu verfassen ( 2 Wochen Frist ...Anmerkung von onkelotto ), in der er:
- beantragt, den Schuldner zur Zahlung des im Mahnbescheid angegebenen Betrages zu verurteilen und
- das Zahlungsbegehren begründet.
Wenn das Mahnverfahren also bei Widerspruch automatisch in ein normales Klageverfahren überführt wird ... warum will der Arzt dann nochmal/zusätzlich klagen ?
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  #7 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 01:38
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AW: Klagefrist nach MB Widerspruch

In dem Fall gilt die dreijährige Verjährungsfrist (195 BGB).

Durch den Mahnbescheid wir diese um sechs Monate gehemmt (§ 204 BGB).

Jetzt ist die Frage, was eine Hemmung ist: § 209 BGB - Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet.

Mit diesen Angaben kann man sich das auf den Einzelfall bezogen errechnen.

Die Antwort auf die Ausgangsfrage lautet also. Die Klage auf den Mahnbscheid hat bis zum Ablauf der Verjährung zu erfolgen.
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  #8 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 06:23
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AW: Klagefrist nach MB Widerspruch

Habe im nachhinein onkelotto seine Antwort gelesen. Ich schrieb meine zeitgleich. Beide Antworten beschreiben zwei Möglichkeiten. Beide Anworten schliessen sich gegenseitig nicht aus.

onkelotto schildert die für den Antragsteller praktikablere Vorgehenweise. Ich schildere die rechtlich maximal zulässige Vorgehensweise.
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  #9 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 11:03
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AW: Klagefrist nach MB Widerspruch

*Smile ... dann muß ich mich wohl noch gedulden. Aber danke für Eure Hilfe.

*winke - philine
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