Dies ist eine Diskussion zu Kaufvertrag / Irrtum? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Kaufvertrag / Irrtum? Brauche mal eure Hilfe. Wäre schön wenn ihr mir helfen könntet. Bin auf eine Frage gestoßen und weiß nicht so richtig weiter: K hat im Ladengeschäft des V einen Wintermantel für 560 Euro gekauft, das Geld bereits gezahlt und den verpackten mantel ausgehändigt erhalten. Bedient wurde er von dem Verkäufer X. Als K gerade das Ladenlokal verlassen will, stürzt aufgeregt der V auf ihn zu und erklärt, dieser Mantel kostet 650 Euro. Es stellt sich heraus, dass eine Aushilfskraft des V versehentlich ein falsches Etikett an den Mantel gehängt und deshalb der Verkäufer X den niedrigeren Preis genannt hat. 1. Ist V berechtigt, von K weitere 90 Euro zu verlangen? 2. Oder kann er die Rückgabe des Mantels fordern? Vielen Dank schon mal! Gruß Daniel |
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| AW: Kaufvertrag / Irrtum? Der Verkäufer erklärt eine Anfechtung wegen Irrtum, § 119 Abs. 1 BGB. Diese Anfechtung bezieht sich sowohl auf die Willenserklärung beim Kaufvertrag als auch bei der dinglichen Einigung. Der Käufer kann selbst entscheiden, ob er den höheren Preis zahlen will oder die Kaufsache zurückgibt.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Kaufvertrag / Irrtum? Würde es etwas anders sehen. Irrtum liegt vorliegend nur in der Aufforderung zum Angebot, in der Annahme des Verkäufers X liegt kein Irrtum. Somit kein Anfechtungsgrund nach § 119. |
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| AW: Kaufvertrag / Irrtum? Meines wissens ist die Preisauszeichnung eines Betriebes verbindlich, der Kunde hat ein Recht auf den ausgezeichneten Preis. |
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| AW: Kaufvertrag / Irrtum? Zitat:
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Kaufvertrag / Irrtum? Zitat:
Hm... invitatio ad offerendum... nicht schlecht, aber ein Preisschild ist nicht mehr nur Werbung, sondern ein Angebot, das durch Zalhung des Kaufpreises und Übereignung des Mantels, sowohl vom Käfer als auch vom Verkäufer angenommen wurde. V muß sich Xs handelt zurechnen lassen. Er kann weder die Rückgabe des Mantes noch weitere 90 verlangen. Grüße Chris |
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| AW: Kaufvertrag / Irrtum? Zitat:
Wie hier schon gesagt, liegt in der normalen Preisauszeichnung im Geschäft lediglich eine Invitatio. |
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| AW: Kaufvertrag / Irrtum? Zitat:
Außerdem ist die (dingliche) Übereignung des Mantels völlig unabhängig vom (schuldrechtlichen) Zustandekommen des Kaufvertrags (Abstraktionsprinzip). |
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| AW: Kaufvertrag / Irrtum? Zitat:
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| AW: Kaufvertrag / Irrtum? Zitat:
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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