Dies ist eine Diskussion zu Kaufrecht: Ratenkauf einer Couch - Lieferantenschaden innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Kaufrecht: Ratenkauf einer Couch - Lieferantenschaden mal angenommen ein Kunde kauft sich in einem großen Möbelhaus eine große teure Ledercouch, bei dem Kauf wird einem diese vorgeführt und einem versichert dass die Firma für jeden Lieferschaden haften wird. Außerdem wird einem die Lieferung schmackhaft gemacht indem gesagt wird dass man ja eine neue Garnietur im Falle eines Schadens bekommt. Der Kunde willigt ein und es kommt ein Ratenkauf zu stande. Angenommen, nun ist der Tag der Lieferung endlich da. Die beiden Lieferanten tragen die Couch in die Wohnung und beschädigen diese an klar sichtbaren Stellen mit tiefen "Schürfwunden". Die Lieferanten sehen den Schaden ein, machen Fotos und vermerken dies auf dem Lieferschein. Nun ruft der unzufriedene Kunde die Möbelfirma an und informiert diese darüber, dem Kunden wird mitgeteilt dass die Ware reklamiert wird. Angenommen, nach 2 Wochen wartezeit ruft der Kunde nochmals an mit dem Wunsch in Erfahrung zu bringen wann er denn endlich sein neues Traumprodukt bekommen könnte.. dem Kunden wird wieder gesagt dass die Reklamation eingerichtet wurde aber man weiß nicht wie lange das noch dauert. Die Firma informiert den Kunden also weder selbstständig über den Ablauf noch entschuldigt sich für den entstandenen Schaden. Da der Kunde sich im Stich gelassen fühlt fordert er eine schriftliche Zusage der Reklamation, diese bekommt er nicht da der Mitarbeiter nicht berechtig ist so etwas auszustellen. Dem Kunden wird auch nach wiederholtem Nachfragen keine Nummer eines Vorgesetzten gegeben. Die Frage ist nun: Welche Möglichkeiten hat der Kunde um ein Schreiben zu bekommen in dem die ganze Sache schwarz auf weiß vermerkt ist. Hat der Kunde die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten? Oder muss sich der Kunde so vom Unternehmen abgefertigt auf eine ihm unbekannte Wartezeit einstellen und mit der zerkratzten Ledercouch leben? Der Kunde hätte ja nie so viel Geld für eine solche Ware ausgegeben... freundliche Grüße |
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| AW: Kaufrecht: Ratenkauf einer Couch - Lieferantenschaden Der Kunde K hätte zunächst einen Anspruch auf Nachbesserung nach 439 BGB. Dazu hat er hier auch aufgefordert. Wenn das Möbelhaus nun trödelt oder auf Zeit spielt, wäre es für K ratsam, dem Möbelhaus eine Frist zur Nachbesserung setzen. Sollte das Möbelhaus dann nicht fristgemäß nachbessern, kann der K nach §323 I BGB vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis nach §441 I 1 BGB mindern. Darüber hinaus kommt ein Schadenerssatzanspruch für vergebliche Aufwendungen in Betracht. |
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| AW: Kaufrecht: Ratenkauf einer Couch - Lieferantenschaden zu klären wäre auch, ob die Lieferung durch Personal der Möbelfirma erfolgte oder durch eine Spedition. In letzterem Falle wäre ein Anspruch wg Transportschaden gegen Spedition gegeben. |
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