Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kauf gestohlener sachen an Dritte

Dies ist eine Diskussion zu Kauf gestohlener sachen an Dritte innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.10.2008, 14:30
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2008
Ort: zuhause
Beiträge: 13
Keine Wertung, xzero hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xzero hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xzero hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xzero hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xzero hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xzero hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xzero hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xzero hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xzero hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xzero hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kauf gestohlener sachen an Dritte

hallo,

ich habe eine frage und zwar dreht es sich um den verkauf gestohlener sachen an dritte..

angenommen: Person A klaut ein Fahrrad von Person B. Person C kauft das gestohlene Fahrrad ("im guten Glauben") von Person A ab.

Mein Lehrer an der Handelsschule meinte das wenn Person C das Fahrrad "im guten Glauben" kauft, das eigentum auf Person C übergeht und er nicht dafür belangt werden kann. das fahrrad wäre dann rechtmäßig seins. nur Person A kann für den Diebstahl und ggf. mehr belangt werden.

nun kam jemand auf mich zu und meinte das es nicht stimmt. ich würde jetzt gerne wissen wie es wirklich ist.

IST DAS FAHRRAD NACH DEM KAUF DANN EIGENTUM VON PERSON C?

bitte gesetzbuch, paragraphen angeben.


danke im vorraus!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 03.10.2008, 16:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 1.178
95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)  
AW: Kauf gestohlener sachen an Dritte

Kannst deinem Lehrer mal sagen, dass das nur für z.b. geliehene Sachen gilt

Gegen den gutgläubigen Käufer gibt es einen Anspruch aus 816 I 1.


Beispiel:

A: Nicht-Berechtigter (Entleiher)
B: Berechtigter(Verleiher)
C: Käufer
Gegenstand: Rad

A leiht B das Rad und verkauft es an C für 100€.

D.h. A trifft über einen Gegenstand (Rad) eine Verfügung (verkauf an C), die dem Berechtigten (B) gegenüber wirksam ist, so ist er (A) dem Berechtigten (C) zur Herausgabe des durch die Verfügung Erlangten verpflichtet.

D.h. A muss B den Verkaufspreis zahlen.
C ist hier gem. 929,932 Eigentümer geworden.

Das nur im Groben....und ohne Vertiefungen...
__________________
Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA.
Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts
Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Garagen Einbruch durch Vermieter, dann Diebstahl von dort gelagerten Sachen durch dritte! Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 27.05.2010 21:09
Gewährleistungsansprüche bei kauf über dritte Kaufrecht / Leasingrecht 25.02.2010 21:24
Rückerstattung des Kaufpreises beim Kauf von gestohlener Ware Kaufrecht / Leasingrecht 23.12.2008 19:09
Kauf gestohlener Güter und Schadensersatz für deren Nutzung Kaufrecht / Leasingrecht 03.03.2008 09:43
Kauf gestohlener Ware, Rückabwicklung Kaufrecht / Leasingrecht 04.05.2005 13:06





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Bürgerliches Recht allgemein

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN