Dies ist eine Diskussion zu kann die Verfahrensgebühr VV 3100 2x verlangt werden? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| kann die Verfahrensgebühr VV 3100 2x verlangt werden? mal angenommen, X nimmt sich wegen Scheidung einen RA. Nach dem 15 min. Infogespräch hat X kein gutes Gefühl und kündigt das Mandat. Er geht zu einem anderen RA und führt mit diesem die Scheidung durch. Nun bekommt er vom ersten RA eine Rechnung über 1,3 Verfahrensgebühr UND in der Rechnung einen Posten "Vorschuss auf die Gerichtskosten". Vom zweiten RA bekommt er auch eine Rechnung, ebenfalls 1,3 Verfahrensgebühr und natürlich die Termingebühr. X wundert sich jetzt, dass er für die 15 min. Infogespräch beim ersten RA nun die Verfahrensgebühr und auch den Gerichtskostenvorschuss bezahlen soll, obwohl der RA ja im Verfahren garnicht tätig war. Hat X einfach Pech gehabt, wäre so ein fiktiver Fall tatsächlich möglich? Terminsgebühr und Gerichtskosten sind doch nicht doppelt zu zahlen? |
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| AW: kann die Verfahrensgebühr VV 3100 2x verlangt werden? Der erste Anwalt kann lediglich eine Beratungsgebühr verlangen. EIne Verfahrensgebühr und Gerichtskostenvorschuss kommt nicht in Frage, denn die Person hat mit Sicherheit auch keine Vollmacht für den ersten Anwalt erteilt?! |
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| AW: kann die Verfahrensgebühr VV 3100 2x verlangt werden? theoretischer Fall: die Person X hat dem Anwalt Vollmacht gegeben...aber auch dann kann doch eine Verfahrensgebühr nicht 2x verlangt werden? |
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| AW: kann die Verfahrensgebühr VV 3100 2x verlangt werden? |
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| AW: kann die Verfahrensgebühr VV 3100 2x verlangt werden? Zitat: Das sollte hier erst mal geklärt werden. Es kann sein, daß es ein sehr geschäftstüchtiger Anwalt war.... Denn mit einer schriftlichen Vollmacht aber einer mündlichen Kündigung kann man in Beweisnot kommen. pauline |
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| AW: kann die Verfahrensgebühr VV 3100 2x verlangt werden? naja, ich könnte mir z.B. vorstellen, dass Person X in dem 15min-Gespräch sich hat über den Tisch ziehen lassen, sprich trotz ungutem Gefühl eine Vollmacht unterschrieben hat und gesagt hat, ja, ich möchte die Scheidung jetzt durchführen. RA1 hat vermutlich noch am gleichen Tag die Eingabe bei Gericht gemacht...einen Tag später könnte Person X sich gedacht haben, nee, ich fühle mich bei RA1 nicht gut aufgehoben, da kündige ich einfach, dann muss ich "nur" eine Erstberatung bezahlen. Person X könnte dann per Fax das Mandat gekündigt haben, aber dennoch schickt RA1 die Rechnung über Verfahrensgebühr und Gerichtskosten. Weiters angenommen, Person X hätte diese Rechnung unter Vorbehalt bezahlt. Er fragt sich jetzt im nachhinein möglicherweise, wodurch sich der Anspruch des RA1 eigentlich begründet, da im 15min-Termin lediglich die Aufnahme persönlicher Daten und die Aussage, man könne gewünschte Ansprüche nicht ereichen, getätigt wurden. |
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| AW: kann die Verfahrensgebühr VV 3100 2x verlangt werden? |
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| AW: kann die Verfahrensgebühr VV 3100 2x verlangt werden? Ja. Person X könnte sich aber fragen, was mit dem Gerichtskostenvorschuss ist, den sie auch an RA1 bezahlen musste. Denn RA2 berechnet natürlich auch eine Verfahrens- und Terminsgebühr. Insoweit überlegt Person X, dass der Gerichtskostenvorschuss bei RA1 nicht gültig sein kann, da ja RA1 nie im Termin war. RA2 verlangt mit Recht die Terminsgebühr, war ja auch dort. Insofern müsste doch der von RA1 verlangte Gerichtskostenvorschuss unrechtmässig sein, überlegt sich Person X und rauft sich die wenigen verbliebenen Haare ;-) und überlegt weiter: oder wurden die Gerichtskosten quasi aufgeteilt, sprich, RA2 verlangt jetzt um die gezahlte Summen an RA1 weniger?? |
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