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Kann das so geprüft werden?

Dies ist eine Diskussion zu Kann das so geprüft werden? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 13.10.2011, 09:31
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Kann das so geprüft werden?

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage bezüglich einem Verwendungsersatz.
Also ich habe schonmal gesehen, dass §§ 999 II, 994 I zusammen geprüft werden können.
Was ist mit §§ 999 II, 996 ? Oder müsste ich es noch zusammen mit § 994 I prüfen?
Also wenn man jetzt nicht die notwendigen, sondern die nützlichen Verwendungen prüfen möchte.

Ist zwar eine wahrscheinlich blöde Frage, aber ich würde es gerne trotzdem wissen
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  #2 (permalink)  
Alt 17.10.2011, 03:59
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AW: Kann das so geprüft werden?

Geht natürlich genauso. Allerdings ist § 996 nur anwendbar, wenn es sich gerade nicht um notwendige Verwendungen handelt (vgl. Wortlaut). Ergo muss man sich dann genaugenommen ja doch wieder mit § 994 beschäftigen.

Nichtsdestotrotz kann es natürlich durchaus Sinn machen, nur die §§ 999, 996 im Obersatz zu haben. Einerseits kann es die Übersichtlichkeit förden (selbst wenn man dann auf § 994 eingeht), andererseits mag es ja auch Fälle geben, wo man auf die Notwendigkeit nicht eingehen muss. Z.B. wenn diese selbstverständlich ist, oder man sie vorher schon in anderem Kontext geprüft hat.
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