Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Käufer holt bestellte Ware nicht ab

Dies ist eine Diskussion zu Käufer holt bestellte Ware nicht ab innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 14:30
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2011
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2
Keine Wertung, denis_g_v hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, denis_g_v hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, denis_g_v hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, denis_g_v hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, denis_g_v hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, denis_g_v hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, denis_g_v hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, denis_g_v hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, denis_g_v hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, denis_g_v hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Käufer holt bestellte Ware nicht ab

Hallo!
Folgendes Problem besteht:
Ein Käufer K bestellt bei Verkäufer V eine Ware. Bei der Bestellung sagt Verkäufer V dem Käufer K, dass er die Ware erst bestellen muss und die Ware dann erst in 2 Wochen abholbereit ist. Spätestens bei der Abholung muss die Ware dann auch bezahlt sein.
Nach 2 Wochen kommt die Ware fristgerecht bei Verkäufer V an, doch der Käufer K holt nicht ab (Käufer K wurde telefonisch informiert, dass die Ware nun abholbereit ist). Daraufhin hat Verkäufer V dem Käufer K gesagt, dass er die Ware innerhalb von einer Woche abholen soll.
Nach weiteren 5 Wochen hat Käufer K die Ware noch immer nicht abgeholt.
Was kann der Verkäufer V machen bzw. welche Rechte hat er?
P.S.: Vielleicht sollte noch angemerkt werden, dass sowohl Käufer K als auch Verkäufer V Unternehmen sind.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 14:51
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Ort: München
Alter: 57
Beiträge: 1.635
99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)  
AW: Käufer holt bestellte Ware nicht ab

M.E. ist hier §376 HGB anzuwenden. Demnach könnte der V vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.
__________________
Gruß

Klaus
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 15:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Käufer holt bestellte Ware nicht ab

Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
M.E. ist hier §376 HGB anzuwenden. Demnach könnte der V vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.
ich glaube eher nicht, dass der 376 hier greift.

dafür müsste ein fester termin abgesprochen worden sein, oder eine exakt bestimmbare frist. eine vereinbarung: "innerhalb von zwei wochen" würde da nicht für reichen. das müsste dann genauer bezeichnet sein, wie zb. bis zum xx.xx.xxx oder auch innerhalb von zwei wochen ab heute oder innerhalb von zwei wochen nach rechnungseingang oder sonstwas.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 15:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Ort: München
Alter: 57
Beiträge: 1.635
99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)  
AW: Käufer holt bestellte Ware nicht ab

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ich glaube eher nicht, dass der 376 hier greift.

dafür müsste ein fester termin abgesprochen worden sein, oder eine exakt bestimmbare frist. eine vereinbarung: "innerhalb von zwei wochen" würde da nicht für reichen. das müsste dann genauer bezeichnet sein, wie zb. bis zum xx.xx.xxx oder auch innerhalb von zwei wochen ab heute oder innerhalb von zwei wochen nach rechnungseingang oder sonstwas.
Widerspreche ja nur ungern, aber zumindest nach den (ersten) zwei WEochen wurde m.E. eine Frist gesetzt:

Zitat:
Nach 2 Wochen kommt die Ware fristgerecht bei Verkäufer V an, doch der Käufer K holt nicht ab (Käufer K wurde telefonisch informiert, dass die Ware nun abholbereit ist). Daraufhin hat Verkäufer V dem Käufer K gesagt, dass er die Ware innerhalb von einer Woche abholen soll.
Nach weiteren 5 Wochen hat Käufer K die Ware noch immer nicht abgeholt.
__________________
Gruß

Klaus
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 15:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Käufer holt bestellte Ware nicht ab

Zitat:
Widerspreche ja nur ungern...
es hilft ja auch nix.

Zitat:
aber zumindest nach den (ersten) zwei WEochen wurde m.E. eine Frist gesetzt:
jo, daher muss man nun von verzug ausgehen.

aber das trifft nicht der 376 hgb. dort geht es auch nicht um irgendwelche fristsetzungen, sondern um fixtermine oder halt feste fristen, die vertraglich festgelegt waren. das dürfte hier nicht der fall sein.

ich gehe hier von verzug aus. der v hat seinen teil des vertrags erfüllt, er kann also jetzt einen mahnbescheid rausschicken. sollte das allerdings nur tun, wenn der vertrag auch beweisbar ist. auch die mahnung sollte zumindest schriftlich sein.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 16:11
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Ort: München
Alter: 57
Beiträge: 1.635
99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)  
AW: Käufer holt bestellte Ware nicht ab

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
es hilft ja auch nix.
Doch, hilft schon - ich lerne dazu...
__________________
Gruß

Klaus
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 16:21
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2009
Ort: LE
Alter: 29
Beiträge: 2.883
99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)  
AW: Käufer holt bestellte Ware nicht ab

Mit dem Mahnbescheid kann er aber nur die Zahlung des Kaufpreises (und uU noch Schadensersatz) geltend machen und nciht die Abholung der Ware erreichen...
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 16:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Käufer holt bestellte Ware nicht ab

Zitat:
Mit dem Mahnbescheid kann er aber nur die Zahlung des Kaufpreises (und uU noch Schadensersatz) geltend machen und nciht die Abholung der Ware erreichen...
ja, stimmt. ich ging davon aus, dass das das vordringliche ziel des händlers wär...
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 16:29
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2009
Ort: LE
Alter: 29
Beiträge: 2.883
99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)  
AW: Käufer holt bestellte Ware nicht ab

Dem Threadtitel eher nicht, aber wenn der Käufer schon zahlen muss, dann wird er das Zeug erstrecht nicht mehr bis zum 21.12.2012 liegen lassen
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 16:52
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2011
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2
Keine Wertung, denis_g_v hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, denis_g_v hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, denis_g_v hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, denis_g_v hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, denis_g_v hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, denis_g_v hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, denis_g_v hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, denis_g_v hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, denis_g_v hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, denis_g_v hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Käufer holt bestellte Ware nicht ab

@Brati:
Der Verkäufer wäre zwar froh, wenn bezahlt werden würde, da die Ware aber maßgeschneidert hergestellt wurde, kann er damit nach Vertragsrücktritt ja nicht wirklich etwas anfangen
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Käufer holt Ware nicht ab Bürgerliches Recht allgemein 01.06.2011 17:31
Im Internet bestellte Ware nicht lieferbar und Geld gibts nicht zurück. Kaufrecht / Leasingrecht 01.09.2007 22:32
Bestellte Ware kommt nicht - AGL? Bürgerliches Recht allgemein 15.06.2007 17:08
Nicht bestellte Ware Kaufrecht / Leasingrecht 09.05.2006 12:42
bestellte ware nicht annehmen? Kaufrecht / Leasingrecht 21.07.2003 10:50





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Bürgerliches Recht allgemein

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN