Dies ist eine Diskussion zu Käufer holt bestellte Ware nicht ab innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Käufer holt bestellte Ware nicht ab Folgendes Problem besteht: Ein Käufer K bestellt bei Verkäufer V eine Ware. Bei der Bestellung sagt Verkäufer V dem Käufer K, dass er die Ware erst bestellen muss und die Ware dann erst in 2 Wochen abholbereit ist. Spätestens bei der Abholung muss die Ware dann auch bezahlt sein. Nach 2 Wochen kommt die Ware fristgerecht bei Verkäufer V an, doch der Käufer K holt nicht ab (Käufer K wurde telefonisch informiert, dass die Ware nun abholbereit ist). Daraufhin hat Verkäufer V dem Käufer K gesagt, dass er die Ware innerhalb von einer Woche abholen soll. Nach weiteren 5 Wochen hat Käufer K die Ware noch immer nicht abgeholt. Was kann der Verkäufer V machen bzw. welche Rechte hat er? P.S.: Vielleicht sollte noch angemerkt werden, dass sowohl Käufer K als auch Verkäufer V Unternehmen sind. |
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| AW: Käufer holt bestellte Ware nicht ab M.E. ist hier §376 HGB anzuwenden. Demnach könnte der V vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Käufer holt bestellte Ware nicht ab Zitat:
dafür müsste ein fester termin abgesprochen worden sein, oder eine exakt bestimmbare frist. eine vereinbarung: "innerhalb von zwei wochen" würde da nicht für reichen. das müsste dann genauer bezeichnet sein, wie zb. bis zum xx.xx.xxx oder auch innerhalb von zwei wochen ab heute oder innerhalb von zwei wochen nach rechnungseingang oder sonstwas. |
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| AW: Käufer holt bestellte Ware nicht ab Zitat:
Zitat:
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Käufer holt bestellte Ware nicht ab Zitat:
![]() Zitat:
aber das trifft nicht der 376 hgb. dort geht es auch nicht um irgendwelche fristsetzungen, sondern um fixtermine oder halt feste fristen, die vertraglich festgelegt waren. das dürfte hier nicht der fall sein. ich gehe hier von verzug aus. der v hat seinen teil des vertrags erfüllt, er kann also jetzt einen mahnbescheid rausschicken. sollte das allerdings nur tun, wenn der vertrag auch beweisbar ist. auch die mahnung sollte zumindest schriftlich sein. |
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| AW: Käufer holt bestellte Ware nicht ab
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Käufer holt bestellte Ware nicht ab Mit dem Mahnbescheid kann er aber nur die Zahlung des Kaufpreises (und uU noch Schadensersatz) geltend machen und nciht die Abholung der Ware erreichen... |
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| AW: Käufer holt bestellte Ware nicht ab Zitat:
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| AW: Käufer holt bestellte Ware nicht ab Dem Threadtitel eher nicht, aber wenn der Käufer schon zahlen muss, dann wird er das Zeug erstrecht nicht mehr bis zum 21.12.2012 liegen lassen |
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| AW: Käufer holt bestellte Ware nicht ab @Brati: ![]() Der Verkäufer wäre zwar froh, wenn bezahlt werden würde, da die Ware aber maßgeschneidert hergestellt wurde, kann er damit nach Vertragsrücktritt ja nicht wirklich etwas anfangen |
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