Dies ist eine Diskussion zu Ist der Vertrag Rechtsgültig?? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Ist der Vertrag Rechtsgültig?? nehmen wir mal an jemand hat folgendes Problem. Die Person hat bei einem Anbieter ein Telefon und Internetanschluß gemacht. Als der Techniker da war, meinte er, er müsse den Kabel-TV Anschluss abklemmen. Da die Person kein TV Vertrag hat. Der Hausmeister ihm jedoch bei der Wohnungsbesichtigung versicherte dieser sei von Der Verwaltung abgeschlossen und in den Nebenkosten enthalten. Der besagte Techniker würde daraufhin sagen das man bei der Verwaltung dieses klären sollte und er erstmal nicht den Kabelanschluß sperren würde. Und nehmen wir mal an er schriebe auf den Auftragszettel vom Internet "Kunde wünscht TV". Als nächstes erhält diese Person von dem besagten Anbieter eine Rechnung über 75€ für den Kabel-TV Anschluß. Er hat bereits mehrfach angerufen und gesagt das er keinen Vertrag abgeschlossen habe. Er schickt dem besagten Anbieter ein Fax mit der bitte den von ihm abgeschlossen Vertrag ihn in Kopie zuzusenden. Und er würde nur eine formlose Auftragsbestätigumg zugeschickt bekommen. Das wäre der Rechtsverbindliche Vertrag. Man hätte ihm diesen auch vor 3Monaten zugeschickt, was jedoch nicht stimmt. Er hätte innerhalb von 2 Wochen widerrufen müssen. Ist das Rechtsmäßig?? Vor allem er hat auch besagte Auftragsbestätigung nicht erhalten. Ich danke im voraus..... Geändert von SchachNorris (21.11.2011 um 19:45 Uhr). |
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| AW: Ist der Vertrag Rechtsgültig?? Danke für den Tip habe es umgeschrieben |
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| AW: Ist der Vertrag Rechtsgültig?? Grundsätzlich ist hier kein Vertrag entstanden. Der Techniker meinte ja noch, man solle erst die Hausverwaltung kontaktieren. Das hieraus ein Vertragsschluss erwächst ist ja ganz klar nicht der Fall. Die Frage stellt sich hier natürlich bzgl. der Beweisbarkeit. Die trägt aber der TV-Anbieter, er will ja Kohle sehen. Bzgl. der Auftragsbestätigung, die nie ankam: Wenn eine Widerrufsfrist von 14 Tagen bestand, fängt diese natürlich erst zu laufen an, wenn dies dem Kunden bekannt wird. Sollte die Post wirklich nicht erhalten haben, so hat er nichts zu befürchten. Diese Erklärung muss dem Kunden zu gehen und hier ist wiederum der Anbieter beweispflichtg. Beachte hierbei: Der BGH hat selbst bei per Einschreiben-Einwurf versendeten Briefen einmal angenommen, dass dies nicht zum Beweis ausreiche. Auch wenn davon nur 5 von einer Millionen nicht ankamen. |
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| AW: Ist der Vertrag Rechtsgültig?? Müsste besagte Person jetzt widerufen nachdem ihn die Auftragsbestätigung zugeschickt wurde. Oder wie sollte sie sich Verhalten?? |
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| AW: Ist der Vertrag Rechtsgültig?? Ich weiß nicht genau, was darin steht. Aber es gibt ja zwei Möglichkeiten: 1. Die Person widerruft den Vertrag, da ja eine Widerrufsfrist vereinbart wurde. Die läuft aber erst, wenn die Person davon Kenntnis nehmen konnte. 2. Es ist gar kein Vertrag entstanden. Sollte der Widerruf ohne Folgekosten verbunden sein und nicht umständlich sein, würde ich diesen vorziehen. Ansonsten ist hier ja ganz klar kein Vertrag zustande gekommen. Darauf sollte auch verwiesen werden. Alles andere darf der Anbieter beweisen. Wie er das machen will ist mir in diesem Fall rätselhaft ;-) |
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| AW: Ist der Vertrag Rechtsgültig?? Da könnte höchstens der Techniker auftreten, der sich (vermute ich mal) nicht selten durch solche Pseudo-Vertragsabschlüsse eine Extra-Provision verdient.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Ist der Vertrag Rechtsgültig?? "2. Es ist gar kein Vertrag entstanden. Sollte der Widerruf ohne Folgekosten verbunden sein und nicht umständlich sein, würde ich diesen vorziehen. Ansonsten ist hier ja ganz klar kein Vertrag zustande gekommen. Darauf sollte auch verwiesen werden. Alles andere darf der Anbieter beweisen. Wie er das machen will ist mir in diesem Fall rätselhaft ;-)" Das versteh ich nicht. Was für folge Kosten. Also die besagte Person schreibt jetzt einen Widerruf mit Hinweis das kein Vertrag besteht. Richtig?? Nehmen wir mal an besagte Person hat heute anruf von dem Anbieter erhalten wegen der nicht bezahlten Rechnung. Und der Anbieter sagt er braucht keinen Vertrag, schließlich hätte die Person ja Fernseh geschaut Was würde passieren wenn die Person gar nicht reagiert und es auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen würde? |
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