Dies ist eine Diskussion zu Internetgeschäft über dritte innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Internetgeschäft über dritte mal angenommen ein kumpel meldet sich bei dessen freund am computer bei einer kostenpflichtigen internetseite an, schließt dabei ein abbo über zwei jahre ab. Der eigentliche "besitzer" der internetleitung wusste nichts von jenem vorfall und bekommt wochen später eine e-mail mit einer Mahnung. Die er löscht weil er sich keiner schuld bewusst war weil der besagte kumpel ihm nichts davon gesagt hat udn er selber die internetseite auch nicht kennt. Einige zeit später kommt die letzte mail mit der aufforderung der zahlung und der androhung bei nichtzahlung über die ip den internetuser kostenpflichtig ausfindig zu machen. darüber hinaus wird auch mit einem negativen krediteintrag gedroht. Wie sollte sich jetzt der besagte user verhalten dessen kumpel über dessen internetleitung solch einen vertrag abgeschlossen hat ohne davon zu wissen. MFG |
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| AW: Internetgeschäft über dritte Wenn der PC-Besitzer nichts davon wusste wurde mit ihm auch kein Vertrag geschlossen. Der andere handelte als Vertreter ohne Vertretungsmacht, d.h. er hat sich dem Abo-Betreiber ggü. wahrscheinlich Schadensersatzpflichtig gemacht. Soviel zur Theorie. Aber die Story, dass ein Kumpel (feiner Freund!) am Rechner ohne dessen Wissen ein Abo abschließt dürfte nicht einfach zu beweisen sein...
__________________ --- Keine Rechtsberatung! --- Keine Einzelfallbetrachtung! --- Der Beitrag dient nur dem kreativen Austausch unter Interessierten. Wer zwei linke Hände hat sollte die Rechte studieren... |
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| AW: Internetgeschäft über dritte Wenn dieser *Freund* das auch auf sich nimmt und das nötigenfalls vor Gericht bezeugt, dann hat er die Bezeichung auch verdient und steht zu seinen Schandtaten. Sollte dieser *Freund* jedoch alles abstreiten bzw. von vornherein nur imaginär gewesen sein, so sollte man sich besser eine andere Strategie überlegen, z.B. ob das Abo überhaupt korrekt abgeschlossen wurde und ob die Zahlungsbedingungen klar ersichtlich waren. |
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