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Inkasso bereits bei Gericht

Dies ist eine Diskussion zu Inkasso bereits bei Gericht innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 06.02.2012, 11:55
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Inkasso bereits bei Gericht

Nehmen wir an jemand (S) hat eine Rechnung aus den Augen verloren und das ganze geht dann vor Gericht. S erhält also vom Gericht das Schreiben auf dass er innerhalb zwei Wochen reagieren kann.

1. Frage:
In dem Schreiben werden einmal Inkassogebühren erwähnt in Höhe von 48€ und noch einmal (nicht näher bezeichnete Gebühren) in Höhe von 65€. Das klingt erstmal wie dass da jemand versucht die Gebühren in die Höhe zu treiben in dem er zweimal Inkassogebühren verlangt.
Einspruch gegen die Höhe erheben, teilweise oder gegen den Gesamtbetrag? Wenn S Einspruch deshalb erhebt, erhöhen sich dann die Gebühren an anderer Stelle (das ganze geht dann ja erstmal zurück oder?)

2. Frage:
Sollte man eine Ratenvereinbarung jetzt noch versuchen und wird das Verfahren dadurch eingestellt? Bringt das überhaupt was? Denn wenn man die RV macht, dann hauen die RAs sowieso wieder eine "Einigungsgebühr" drauf. Scheint also als wenn es egal ist was man macht, weil sowieso immer irgendwelche Gebühren aus dem Hut gezaubert werden. Das eine Eintragung bei der Schufa erfolgt, wenn der Beschluss rechtskräftig ist, ist durchaus klar. Diese RA Gebühr kann ja nicht erfolgen wenn der Beschluss Rechtskräftig ist, oder? Wäre also u.U. billiger das erstmal abzuwarten. Ist eine nachträgliche RV dann möglich oder wird dann üblicherweise gleich das Gehalt gepfändet?
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