Dies ist eine Diskussion zu hypothetischer Schaden bei Mietausfall / Regress innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| hypothetischer Schaden bei Mietausfall / Regress ich habe mal eine Frage zu einem Fall: Frau A ist beim Arbeitgeber B beschäftigt und dort für die Einziehung von Mieten von Dienstwohnungen zuständig. Im Laufe der letzten 10 Jahre hat sie etliche nicht gezahlte Mieten nicht gemahnt bzw. eingetrieben. Teilweise haben Mieter monate- oder jahrelang keine Mieten gezahlt und Fra A hat nichts veranlasst, obwohl sie monatliche Rückstandsmeldungen aus dem automatischen Buchungssystem erhalten hat. Inzwischen wurden die Rückstände aufgedeckt und versucht, die noch nicht verjährten Forderungen einzutreiben und die Mieter rauszuklagen. Ein ganz erheblicher Betrag kann aber nicht mehr eingetrieben werden, weil verjährt. Frau A soll nun Schadensersatz im Wege des Regresses zahlen. Nun die Frage der Höhe: Selbst bei rechtzeitigem Einschreiten wäre ja ein Mietausfall da gewesen. Die Schuldner hätten gemahnt werden und notfalls rausgeklagt werden müssen, evtl. sogar Räumungsklage. Vielleicht wäre nicht sofort ein Nachmieter gefunden worden und die Wohnung hätte noch monatelang leergestanden. Wie behandelt man diese hypothetischen Folgen/Kausalitäten? Eigentlich dürfte doch nicht der volle Mietausfall als Schaden geltend gemacht werden, oder? Danke für Eure Antworten, Ando |
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| AW: hypothetischer Schaden bei Mietausfall / Regress Einmal muss der Arbeitgeber selbstverständlich im Streitfall die tatsächliche Schadenshöhe sowie den kausalen Zusammenhang zum (Nicht-)Handeln der Angestellten nachweisen. Zum anderen ist die Haftung des Arbeitnehmers außer in Fällen des Vorsatzes (welcher auch im Bezug auf den Schadenseintritt bewiesen werden müsste) grundsätzlich begrenzt. Es findet zudem nach dem Grad des Verschuldens nur eine anteilig Haftung statt ("Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs). Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: hypothetischer Schaden bei Mietausfall / Regress Was soviel heißt wie: Wahrscheinlich trifft die Angestellte eine Mitschuld und dementsprechend kommen Schadenersatzforderungen auf sie zu. |
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| AW: hypothetischer Schaden bei Mietausfall / Regress Ja. Aber erst, wenn der Arbeitgeber bewiesen hat, dass der Schaden durch pflichtgemäßes Handeln nicht entstanden wäre. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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