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Heirat/ eingetragene Lebenspartnerschaft einer 16 jährigen und einem volljährigen

Dies ist eine Diskussion zu Heirat/ eingetragene Lebenspartnerschaft einer 16 jährigen und einem volljährigen innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 20.12.2007, 21:34
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Heirat/ eingetragene Lebenspartnerschaft einer 16 jährigen und einem volljährigen

Gut Tag liebe Juristen,

leider muss ich mich an sie richten und weiß gar nicht ob ich unter "Bürgerliches Recht allgemein" überhaupt richtig bin.

Nehmen wir mal an wir haben ein Paar, welches sich in einer Lebensgemeinschaft befindet und einer der beiden ist minderjährig, aber über 16 und der andere volljährig. Ich möchte gerne Wissen ob die Beziehung erlaubt ist (ich weiß es nicht anders zu formulieren) und ob es erlaubt ist zu Heiraten?!

Ich danke im voraus für die Antworten.

Liebe Grüße und einen schönen Abend

Tenma

P.S. so ich hoffe geändert ist es ok?!

Geändert von Tenma (20.12.2007 um 23:20 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 20.12.2007, 22:16
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AW: Heirat/ eingetragene Lebenspartnerschaft einer 16 jährigen und einem volljährigen

Zitat:
Zitat von Tenma
Gut Tag liebe Juristen,

leider muss ich mich an sie richten und weiß gar nicht ob ich unter "Bürgerliches Recht allgemein" überhaupt richtig bin.

Mein Lebensgefährte ist 27 Jahre alt und ich bin 16.
Wir sind nun schon ein Paar seit ich 14 bin, was rechtlich natürlich nicht erlaubt ist. Nun würde ich gerne wissen ob es den, nun wo ich 16 bin, "legal" ist.
Was verstehst du dennn unter legal?
Zitat:
Da meine Eltern beide meinen Freund mögen und mich reif genug einschätzen um eine feste Beziehung zu führen hatten sie auch nichts dagegen das mein Freund bei uns einzieht.

Zitat:
Ich würde auch gerne unsere Lebenspartnerschaft einragen lassen.
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft gibt es nur bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Dies ersetzt die Ehe.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.12.2007, 23:03
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AW: Heirat/ eingetragene Lebenspartnerschaft einer 16 jährigen und einem volljährigen

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  #4 (permalink)  
Alt 20.12.2007, 23:07
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AW: Heirat/ eingetragene Lebenspartnerschaft einer 16 jährigen und einem volljährigen

Mit legal meine ich ob es nicht verboten ist. Als ich mich mal erkundigt habe, via Internet, habe ich gelesen das eine Beziehung zwischen jemanden unter 18 und jemand volljährigen verboten ist.

Und bei dem zweiten habe ich mich vertan, er wohnt schon seit knapp 3 Monaten bei uns. Da hab ich mich verschrieben. Er hat bei uns ein Zimmer, erzahlt auch Miete und Essensgeld.

Das mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft wusste ich nicht. Gegen eine Heirat hätte ich auch nichts einzuwenden nicht heut, nicht morgen ... ich möchte es nur in Betracht ziehen können.

Danke für die Antwort
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Alt 21.12.2007, 13:57
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AW: Heirat/ eingetragene Lebenspartnerschaft einer 16 jährigen und einem volljährigen

krasser Fall!

Versteh nicht so ganz was du uns fragen willst...oder willst du uns nur erzählen, dass diejenige einen Freund hat?

Geändert von Demo (21.12.2007 um 14:58 Uhr).
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  #6 (permalink)  
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AW: Heirat/ eingetragene Lebenspartnerschaft einer 16 jährigen und einem volljährigen

Hallo,

die Forenregeln gelten nicht nur für die Ursprungsfrage sondern auch für alle weiteren Antworten und ergänzungen. Also bitte auch weiterhin -

Immer schön Fiktiv bleiben!

Ansonsten hilft auch ein Blick hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter
__________________
... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung!
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  #7 (permalink)  
Alt 22.12.2007, 07:16
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AW: Heirat/ eingetragene Lebenspartnerschaft einer 16 jährigen und einem volljährigen

Ob es noch gilt weiß ich nicht, früher gab es die Möglichkeit mit Zustimmung der Eltern der 16-jährigen Person zu heiraten. Dazu musste man erläutern wieso das nötig ist, also wirtschaftliche, familiäre etc. Gründe hauptwegs plausibel darlegen. Natürlich musste man eine weiße Weste haben, das wurde auch irgendwie überprüft.

§ 1303 BGB Absatz 2-4 erlaubt es ja, ohne Zustimmung der Eltern geht es theoretisch auch, wenn auch schwer.
Also ab zum Familiengericht und eine Ehefähigkeitsbescheinigung beantragen, oder lieber vorher Anwalt besuchen.

Was mir aber wichtiger erscheint: Nochmal wirklich gut überlegen!
Es ist selten Missgunst wenn Dir andere davon abraten.
Ihr müsst euch ja nicht alternativ trennen, wie wäre es noch 2 Jahre zu warten, außer Steuervorteilen läuft ja nichts weg.
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