Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Hausverbot in Supermarkt

Dies ist eine Diskussion zu Hausverbot in Supermarkt innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 22.11.2004, 20:41
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 1
Keine Wertung, mrkue hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mrkue hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mrkue hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mrkue hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mrkue hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mrkue hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mrkue hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mrkue hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mrkue hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mrkue hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Hausverbot in Supermarkt

Hallo,

mal angenommen ein Schüler einer berufsbildenden Schule und musste heute beim Besuch eines in der Nähe befindlichen Supermarktes feststellen daß dieser ein generelles Hausverbot für alle Schüler dieser Schule ausgesprochen hat.
Ist es tatsächlich möglich, dass man nur aufgrund der Tatsache Schüler dieser Schule zu sein vom Besuch des Marktes ausgeschlossen werden kann zumal die Schüler persönlich keine Schuld an vorangegangenen Vorfällen haben können.


für entsprechde Hinweise auf entsprechde Gesetze wäre ich sehr dankbar

danke in voraus stefan
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 22.11.2004, 21:24
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 4.552
99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)  
AW: Hausverbot in Supermarkt

Im Grunde genommen hat der Markt Recht:

Der Marktleiter/Konzern hat in der Filiale das Hausrecht und wenn sie bestimmten Gruppen oder Leuten verbieten den Laden zu betreten, ist das rechtens. Sie könnten dich sogar wegen Hausfriedensbruch anzeigen, wenn du den Laden trotz Hausverbotes betrittst.
An deiner Stelle würde ich mal mit der Markleitung reden, ob das wirklich generell so gemeint ist. Schließlich verlieren sie dadurch auch Kunden
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 22.11.2004, 22:16
fob fob ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2003
Beiträge: 1.547
100% positive Bewertungen (1547 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1547 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1547 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1547 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1547 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1547 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1547 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1547 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1547 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1547 Beiträge, 30 Bewertungen)  
AW: Hausverbot in Supermarkt

Ich sehe das etwas anders: Wer ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet, bringt damit zum Ausdruck, daß er an jeden Kunden Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen will. Er gestattet somit generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall allen Kunden den Zutritt, die sich im Rahmen »üblichen Käuferverhaltens« bewegen (BGH, Urteile vom 25. April 1991 - I ZR 283/89 - Testfotos = MDR 1991,1155 m. w.Nachw. und vom 13. Juli 1979 - I ZR 138/77 - Hausverbot II = NJW 1980,700 unter I 2)

Was ergeen sich daraus für praktische Kensequenzen? Wer in einem Supermarkt trotz - rechtwidrigen - Allgemeinverbotes einkauft, macht sich NICHT des Hausfriedensbruches schuldig.

Wird ihm der Einkauf verweigert, kann er sein Recht zum Betreten des Supermarktes im Klagewege, ggf. auch durch vorläufigen Rechtsschutz erzwingen.

Gruß,

fob
__________________
Wenn WIR nicht mehr weiterhelfen können:

recht-per-mausklick.de
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 22.11.2004, 22:16
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 98
Keine Wertung, Felix.Edel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Felix.Edel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Felix.Edel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Felix.Edel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Felix.Edel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Felix.Edel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Felix.Edel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Felix.Edel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Felix.Edel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Felix.Edel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hausverbot in Supermarkt

Also ich kenne das noch aus meiner Berufsschulzeit. Die Leute kaufen alle nur 1-2 Artikel und halten den ganzen Betrieb auf. Solche Kunden wollen die teureren Supermärkte meist nicht haben, weil sie diejenigen, die regelmäßig mehr einkaufen behindern.

Kann ich gut nachvollziehen, die Motivation der Marktleitung.

Und wie der Staatsanwalt schon sagt, die dürfen das !

Ich muss Dir widersprechen, fob. Der BGH fingiert ein generelles Einverständnis des Ladeninhabers am Betreten des Geschäftes durch Kunden. Das heisst noch lange nicht, dass nicht ausdrücklich anderes geregelt werden kann.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 23.11.2004, 00:24
fob fob ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2003
Beiträge: 1.547
100% positive Bewertungen (1547 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1547 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1547 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1547 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1547 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1547 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1547 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1547 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1547 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1547 Beiträge, 30 Bewertungen)  
AW: Hausverbot in Supermarkt

Hm, die zitierten BGH-Entscheidungen gehen über das fingierte generelle Einverständnis deutlich hinaus. Das geht in Richtung Verzicht auf Hausrecht (nur in die Richtung!). Hausverbote sind möglich, aber übewiegend verhaltensabhängig.

Man kann als Händler Kunden Hausverbot erteilen, die den Betriebsablauf stören. Aber kann man auch GRUPPEN Hausverbot erteilen, die den Betriebsablauf POTENTIELL stören?

Und ginge dies z.B. auch für Farbige, Punks, Skins, Frauen, Männer, Junge, Alte?

Für Urteile wäre ich dankbar - interessantes Thema.

Gruß,

fob
__________________
Wenn WIR nicht mehr weiterhelfen können:

recht-per-mausklick.de
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 14.01.2006, 14:53
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 62
Keine Wertung, skayritari hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, skayritari hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, skayritari hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, skayritari hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, skayritari hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, skayritari hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, skayritari hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, skayritari hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, skayritari hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, skayritari hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hausverbot in Supermarkt

Zitat:
Zitat von Staatsanwalt
Im Grunde genommen hat der Markt Recht:

Der Marktleiter/Konzern hat in der Filiale das Hausrecht und wenn sie bestimmten Gruppen oder Leuten verbieten den Laden zu betreten, ist das rechtens. Sie könnten dich sogar wegen Hausfriedensbruch anzeigen, wenn du den Laden trotz Hausverbotes betrittst.
An deiner Stelle würde ich mal mit der Markleitung reden, ob das wirklich generell so gemeint ist. Schließlich verlieren sie dadurch auch Kunden
Dann braucht die Marktletung sich nicht wundern wenn sie ihre Kundschaft vergraullen und nicht mehr kommen. Sollen aber auch nicht die Leute Verantwortlich machen wo Hausverbot haben.
__________________
Mfg Skayritari
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 20.08.2006, 11:47
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2006
Beiträge: 9
Keine Wertung, vaska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vaska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vaska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vaska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vaska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vaska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vaska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vaska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vaska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vaska hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hausverbot in Supermarkt

greift da nicht das neue "Antidiskrimierungsgesetz" ???
Denn ich werde als "Schüler" diskrimiert.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 20.08.2006, 14:36
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: NRW
Beiträge: 3.362
96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)  
AW: Hausverbot in Supermarkt

Zitat:
Zitat von vaska
greift da nicht das neue "Antidiskrimierungsgesetz" ???
Denn ich werde als "Schüler" diskrimiert.
Nein, da dort spezifische Unterscheidungskriterien genannt sind. "Schüler" sind dort nicht genannt, so dass das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) nicht greift.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 20.08.2006, 14:41
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: NRW
Beiträge: 3.362
96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)  
AW: Hausverbot in Supermarkt

Zitat:
Zitat von fob
Und ginge dies z.B. auch für Farbige, Punks, Skins, Frauen, Männer, Junge, Alte?
Für einen Teil der von Dir genannten Gruppen (Frauen, Männer, Junge, Alte), greift ab dem 18.08.2006 das AGG.

Ansonsten gilt das Selbe, wie bei einem Türsteher. Wenn der Ladeninhaber von vorherein deutlich durch Aushang klarstellt, dass ein bestimmter Personenkreis keinen Zutritt hat, ist das sein gutes Recht. Lediglich wenn er nichts solches regelt und dann irgendwann bestimmte Personen ohne hinreichenden Grund vom Zutritt ausschließt, hat er ein Problem!
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 21.08.2006, 13:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2005
Beiträge: 1.297
84% positive Bewertungen (1297 Beiträge, 128 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1297 Beiträge, 128 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1297 Beiträge, 128 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1297 Beiträge, 128 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1297 Beiträge, 128 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1297 Beiträge, 128 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1297 Beiträge, 128 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1297 Beiträge, 128 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1297 Beiträge, 128 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1297 Beiträge, 128 Bewertungen)  
AW: Hausverbot in Supermarkt

Jetzt frage ich mich nur, wie man dem Schüler ansieht, dass er Schüler ist. Gerade bei einer Berufsschule sind die Schüler ja doch schon ein wenig älter und von einem anderen Heranwachsenden oder gar Erwachsenen äußerlich nicht zu unterscheiden. (So ein Fall schreit doch geradezu nach einer Schlagzeile in der örtlichen Presse.)

Malti
__________________
Menschen die im Leben immer alles verstehen leben unter ihrem Niveau.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Taschenkontrolle in Supermarkt Bürgerliches Recht allgemein 04.11.2010 16:30
Hausverbot über das eigentliche Hausverbot Bürgerliches Recht allgemein 01.05.2007 17:08
Hundeverbot im Supermarkt - Rausschmiss/Hausverbot Tierrecht 30.12.2006 18:09
Unfall im Supermarkt Kaufrecht / Leasingrecht 29.12.2005 14:38
Besitzverlust im Supermarkt Zivilrecht - Hausarbeiten 18.10.2005 13:15





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Bürgerliches Recht allgemein

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN