Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Hausverbot aussprechen + Gewaltandrohung

Dies ist eine Diskussion zu Hausverbot aussprechen + Gewaltandrohung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 13.12.2007, 12:05
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2007
Beiträge: 28
Keine Wertung, Gerol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gerol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gerol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gerol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gerol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gerol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gerol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gerol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gerol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gerol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Hausverbot aussprechen + Gewaltandrohung

Hallo,

meine Frage mal.


Herr J ist bei seiner Freundin K zuhause. In der gleichen Wohnung lebt auch noch der Bruder B und deren gemeinsame Mutter H.

B hat (aus eigentlich keinen Gründen) Probleme damit, wenn J seine Freundin besucht und also in der gleichen Wohnung ist wie B.

Mutter H hat keine Probleme wenn J in der Wohnung ist.

Mutter H bezahlt die Miete.

B droht J mit Gewalt, wenn dieser noch einmal zu Besuch kommt. Für J ist diese Gewaltandrohung glaubwürdig.


Nun meine Fragen:

1. Kann B ein Hausverbot aussprechen oder kann dies nur H?

2. Kann J nun Person B wegen Gewaltandrohung anzeigen oder gibt es noch andere Möglichkeiten vor einer Anzeige? (Klärendes Gespräch ist allerdings ausgeschlossen)

3. Was passiert wenn eine Anzeige stattgefunden hat? (Große Chance zur Verurteilung? Strafmass? Was ist wenn Aussage gegen Aussage steht? Was wenn Schwester S Zeuge der Gewaltandrohung war?)


Wäre nett, wenn ihr auch gleich die entsprechenden Gesetze und Paragraphen dazu schreibt.

Danke im Voraus,

Gerol
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 13.12.2007, 14:39
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2007
Beiträge: 28
Keine Wertung, Gerol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gerol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gerol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gerol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gerol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gerol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gerol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gerol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gerol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gerol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hausverbot aussprechen + Gewaltandrohung

Spekulier hier bitte nicht, erst Recht nicht, da du überhaupt keinen Einblick in diese Geschichte hast. Alles was ich fragte war nach der rechtlichen Situation. Schreib dazu, aber lass doch bitte das drumherum weg.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 13.12.2007, 14:57
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1.040
Blog-Einträge: 1
96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1040 Beiträge, 54 Bewertungen)  
AW: Hausverbot aussprechen + Gewaltandrohung

@Du wirfst hier einen SV in den Raum, dem man ersteinmal als absolut hinnehmen muss. Und eine rechtliche Einschätzung steht nicht im Widerspruch zu einer moralischen. Es git unzählige Beispiele, in denen sich die richtige moralische Einstellung späer als poitiv in Gerichtsverfahren oder ähnlichem herausgestellt hat.

Aber gut, deine Fragen:

1) Grundsätzlich liegt das Hausrecht erst einmal beim Eigentümer. Da der Mieter aber nun das Eigentum eines anderen bewohnt und darin lebt und dieser damit auch größtenteils über dieses Eigentum entscheiden darf, so liegt das Hausrecht naürlich auch bei ihm. Dieser Mieter kann allerdings das Hausrecht auch auf andere übertragen(z.B. Angestellte oder Familienangehörige). Somit könnte auch B das Hausverbot aussprechen.

2) Anzeige bzw. Strafantrag ist das einzige, was hier rechtlich in Erwägung käme.

3) Aufgrund der Auslastung der Behörden, liegt es nahe, dass ein solcher Fall eher eingestellt wird. Vielleicht auch gegen Auflagen, aber ein Gerichtsverhandlung wird wohl eher nicht in FRage kommen.


Zu den Gesetzen:

Bedrohung ist §241 StGB
Ein Gesetz über Hausrecht gibt es nicht direkt, höchstens Art. 13 des GG.

Ich hoffe, ich konnte weiter helfen.
__________________
Verhandlung ist die Macht der Überzeugung.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 13.12.2007, 15:12
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
Beiträge: 7.197
94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)  
AW: Hausverbot aussprechen + Gewaltandrohung

Zitat:
Zitat von Gerol
Spekulier hier bitte nicht, erst Recht nicht, da du überhaupt keinen Einblick in diese Geschichte hast. Alles was ich fragte war nach der rechtlichen Situation. Schreib dazu, aber lass doch bitte das drumherum weg.
[B]Nur soviel, Oliver 71 hat den SV schon richt eingeschätzt und beantwortet!

Auch er hat lediglich tatsächliche Realitäten aufgezeigt und nach seiner Meinung gewürdigt und kommentiert!


Sollte man darüber unzufrieden sein, so steht es jedem frei sich einen kostenlosen Rat eines RA an jeder Ecke zu erbitten, sofern sich hierzu einer findet!
[/B]
Anzeige § 241 StGB ist möglich --- wird vermutlich sofort eingestellt, ergo nichts rumkommen!

...vielmehr wird es zur Anzeige nach § 223 StGB relevant, nachdem B den J verdroschen hat, sofern diesem nicht Notwehr wg. Verstoß gegen Hausverbot und Hausfriedensbruch zugestanden wird

Lg. aus München
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gewaltandrohung - Strafanzeige möglich ? Strafrecht / Strafprozeßrecht 18.06.2009 00:01
Kann ein Mieter Hausverbot gegen Dritten aussprechen? Mietrecht 14.11.2007 16:02
Wann Kündigung aussprechen? Arbeitsrecht 30.10.2007 13:12
Hausverbot über das eigentliche Hausverbot Bürgerliches Recht allgemein 01.05.2007 17:08





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Bürgerliches Recht allgemein

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN