Dies ist eine Diskussion zu Hausverbot aussprechen + Gewaltandrohung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Hausverbot aussprechen + Gewaltandrohung meine Frage mal. Herr J ist bei seiner Freundin K zuhause. In der gleichen Wohnung lebt auch noch der Bruder B und deren gemeinsame Mutter H. B hat (aus eigentlich keinen Gründen) Probleme damit, wenn J seine Freundin besucht und also in der gleichen Wohnung ist wie B. Mutter H hat keine Probleme wenn J in der Wohnung ist. Mutter H bezahlt die Miete. B droht J mit Gewalt, wenn dieser noch einmal zu Besuch kommt. Für J ist diese Gewaltandrohung glaubwürdig. Nun meine Fragen: 1. Kann B ein Hausverbot aussprechen oder kann dies nur H? 2. Kann J nun Person B wegen Gewaltandrohung anzeigen oder gibt es noch andere Möglichkeiten vor einer Anzeige? (Klärendes Gespräch ist allerdings ausgeschlossen) 3. Was passiert wenn eine Anzeige stattgefunden hat? (Große Chance zur Verurteilung? Strafmass? Was ist wenn Aussage gegen Aussage steht? Was wenn Schwester S Zeuge der Gewaltandrohung war?) Wäre nett, wenn ihr auch gleich die entsprechenden Gesetze und Paragraphen dazu schreibt. Danke im Voraus, Gerol |
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| AW: Hausverbot aussprechen + Gewaltandrohung Spekulier hier bitte nicht, erst Recht nicht, da du überhaupt keinen Einblick in diese Geschichte hast. Alles was ich fragte war nach der rechtlichen Situation. Schreib dazu, aber lass doch bitte das drumherum weg. |
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| AW: Hausverbot aussprechen + Gewaltandrohung @Du wirfst hier einen SV in den Raum, dem man ersteinmal als absolut hinnehmen muss. Und eine rechtliche Einschätzung steht nicht im Widerspruch zu einer moralischen. Es git unzählige Beispiele, in denen sich die richtige moralische Einstellung späer als poitiv in Gerichtsverfahren oder ähnlichem herausgestellt hat. Aber gut, deine Fragen: 1) Grundsätzlich liegt das Hausrecht erst einmal beim Eigentümer. Da der Mieter aber nun das Eigentum eines anderen bewohnt und darin lebt und dieser damit auch größtenteils über dieses Eigentum entscheiden darf, so liegt das Hausrecht naürlich auch bei ihm. Dieser Mieter kann allerdings das Hausrecht auch auf andere übertragen(z.B. Angestellte oder Familienangehörige). Somit könnte auch B das Hausverbot aussprechen. 2) Anzeige bzw. Strafantrag ist das einzige, was hier rechtlich in Erwägung käme. 3) Aufgrund der Auslastung der Behörden, liegt es nahe, dass ein solcher Fall eher eingestellt wird. Vielleicht auch gegen Auflagen, aber ein Gerichtsverhandlung wird wohl eher nicht in FRage kommen. Zu den Gesetzen: Bedrohung ist §241 StGB Ein Gesetz über Hausrecht gibt es nicht direkt, höchstens Art. 13 des GG. Ich hoffe, ich konnte weiter helfen.
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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| AW: Hausverbot aussprechen + Gewaltandrohung Zitat:
Auch er hat lediglich tatsächliche Realitäten aufgezeigt und nach seiner Meinung gewürdigt und kommentiert! Sollte man darüber unzufrieden sein, so steht es jedem frei sich einen kostenlosen Rat eines RA an jeder Ecke zu erbitten, sofern sich hierzu einer findet! [/B] Anzeige § 241 StGB ist möglich --- wird vermutlich sofort eingestellt, ergo nichts rumkommen! ...vielmehr wird es zur Anzeige nach § 223 StGB relevant, nachdem B den J verdroschen hat, sofern diesem nicht Notwehr wg. Verstoß gegen Hausverbot und Hausfriedensbruch zugestanden wird Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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