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Hausbau- Verjährung der Schlussrechnung

Dies ist eine Diskussion zu Hausbau- Verjährung der Schlussrechnung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 08.01.2009, 18:48
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Hausbau- Verjährung der Schlussrechnung

Hallo!

Mal angenommen, die Familie F. lässt ein Einfamilienhaus über einen Bauträger errichten.
Von den 10 Raten wurden neun vollständig bezahlt. Der Schlussrechnung vom 29.12.2006 haftete ein handschriftlicher Vermerk an "diese Rechnung bitte offen lassen bis Leistungen erbracht sind".

Das Bauvorhaben wurde im Juni 2007 abgeschlossen.

Vom 26.10.2007 datiert eine Zahlungsaufforderung des Bauträgers zur Begleichung der Schlussrechnung, da nunmehr das Bauvorhaben vollständig abgeschlossen sei.

Die Schlussrechnung über ca. 3.700,00 €(was 2% der Gesamtsumme entspricht) bezahlt die Familie F. nicht und begründet dies sehr ausführlich mit Schreiben vom 07.11.2007 mit erheblichen Mängeln in der Baubetreuung und -ausführung.

Am 30.12.2008 datiert eine Zahlungserinnerung, auf die Familie F. dadurch reagiert, dass sie schlicht auf ihr Schreiben vom 07.11.2007 verweist.

Frage:

Wann verjährt die Schlussrechnung?

Grüße

Rufus Sputnik
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