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Handyvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Handyvertrag innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 13.06.2009, 15:10
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Handyvertrag

Welche Regeln sind denn bei einem Mobilfunkvertrag anwendbar? Ich tippe auf Dienstvertrag, bin mir aber nicht sicher.

Leistet der Mobilfunkanbieter nicht ordnungsgemäß (z.B. ständige Abbruch der Verbingung), welche §§ sind dann einschlägig? Die aus dem allgemeinen Teil des Schuldrechts?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.06.2009, 21:23
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AW: Handyvertrag

Wäre ein Dienstvertrag nach §611 BGB als Dauerschuldverhältnis.

Nach §§ 280 I, III, 281 BGB kann der Gläubiger wegen Schlechtleistung Schadensersatz verlangen u. a. auch nach § 626 BGB den Vertrag fristlos kündigen.
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