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Haftung / Gewährleistung bei Kaufberatung als alleiniger unternehmerischer Tätigkeit?

Dies ist eine Diskussion zu Haftung / Gewährleistung bei Kaufberatung als alleiniger unternehmerischer Tätigkeit? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 01.11.2007, 11:00
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Haftung / Gewährleistung bei Kaufberatung als alleiniger unternehmerischer Tätigkeit?

Hallo,

hier mal ein hypothetischer Fall, für dessen Lösung S schon google und die Forensuche benutzt hat, aber keine ihm abschließend weiterhelfenden Antworten gefunden hat:

Mal angenommen, Student S möchte ein Nebengewerbe betreiben. BaFöG bekommt der Student S nicht. Er denkt daran, im Internet per Homepage (mit Datenbank) eine Beratung anzubieten, welche Computer Hardware bei Neukauf oder Aufrüstung empfehlenswert sei (bezogen jeweils auf die vom Kunden gewünschte Nutzungsart). Als Entlohnung stellt er sich einen geringen Betrag X vor, nach dessen Überweisung er dem Kunden mehrere Varianten zuschickt (mit Erklärungen und Beschreibungen). Der Kunde würde sich dann also eine Variante aussuchen, und diese bestellen (es gibt auch einen sehr bekannten Online Hardwareversandhandel, der auch zusammengestellte Systeme zusammenbaut). S möchte dies als Einzelunternehmung betreiben. Außerdem denkt er daran, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch zu nehmen, wonach er keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen würde (Möglichkeiten des Vorsteuerabzugs wären eh fast keine vorhanden).
Wie das mit Krankenversicherung und Höhe des zu versteuernden Einkommens im Jahr aussieht, damit die Eltern von S das Kindergeld weiterhin bekommen, hat S schon klären können.
S fragt sich jetzt nur, wie es mit Gewährleistung und eventueller Haftung aussieht bei dieser Tätigkeit?? Weil S würde nur sagen: Das Teil und dieses wären gut für dich geeignet". Ware verkaufen würde er ja nicht, sondern lediglich die Dienstleistung anbieten, Verkäufer der Hardware wäre derjenige, bei dem der Kunde dann bestellt).
Hierbei würde es sich um einen Beratungsvertrag, eine Art Dienstleistungsvertrag, handeln, oder? Wie sieht es mit eventueller Haftung / Schadensersatz und Gewährleistung bei diesem Vorhaben aus?

Gruß, Daniel85
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Obige Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern geben lediglich meine persönliche Meinung wider!

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Geändert von Daniel85 (01.11.2007 um 11:03 Uhr). Grund: Rechtschreibfehler beseitigt
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  #2 (permalink)  
Alt 03.11.2007, 16:01
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AW: Haftung / Gewährleistung bei Kaufberatung als alleiniger unternehmerischer Tätigk

hm, keiner eine Idee? Gegen eine Forenregel wurde doch nicht verstoßen, oder (konnte keinen Verstoß finden)?

In obigem Beispielsfall dürfte es doch keine Gewährleistungspflicht geben, weil nur der Dienst, nicht aber der Erfolg geschuldet wird (Dienstvertrag, es handelt sich doch um einen solchen, oder?). Nur wie schaut es mit der Haftung / Schadensersatz aus, für was auch immer?

Gruß,

Daniel85
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  #3 (permalink)  
Alt 04.11.2007, 03:09
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AW: Haftung / Gewährleistung bei Kaufberatung als alleiniger unternehmerischer Tätigkeit?

Nun, wenn der Kunde in seinem Anforderungsprofil ausdruecklich eine Harddisk verlangt, die man auch als Pfanne zum Braten von Spiegeleiern einsetzen kann und der Berater dann eine empfielt, die dann auf dem Feuer kaputt geht, duerfte dieser fuer die Mangehalftigkeit seiner Beratungsleistung schon haftbar zu machen sein. Vermutlich allerdings nur dann, wenn HDs dieser Art grundaetzlich nicht zum Eierbraten geeignet sind, nicht aber, wenn diese eine das aufgrund eines Sachmangels nicht kann. Dann waere natuerlich der Haendler in die Pflicht zu nehmen.

Vermute ich mal, aber sicher wissen da andere mehr.

Gruss
CAM
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  #4 (permalink)  
Alt 04.11.2007, 03:28
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AW: Haftung / Gewährleistung bei Kaufberatung als alleiniger unternehmerischer Tätigk

Unternehmensgedanken gesteuert über Steuerfreiheit und Kindergeldbezug????

Wenn diese Innovationen im Vordergrund stehen, sollte lieber das Studium mit gutem Examina ordentlich betrieben werden.

Ansonsten schließe ich mich Cam an.


Lg. aus München
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

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http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
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Alt 04.11.2007, 12:17
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AW: Haftung / Gewährleistung bei Kaufberatung als alleiniger unternehmerischer Tätigk

Danke für die Antworten! Bezüglich ev. Haftung und Gewährleistungspflichten hat das S schon sehr weiter geholfen!

Nun, die Aspekte Steuerfreiheit und Kindergeld sind für S wichtig, weil er mehr Geld zur Verfügung hat, wenn diese nicht wegfallen. Im Sinn hat S also (zunächst!) nur eine Aufbesserung seines finanziellen Polsters.

Gruß, Daniel85
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