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Haftung für Garderobe

Dies ist eine Diskussion zu Haftung für Garderobe innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 02.02.2008, 11:29
Boardneuling
 
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Haftung für Garderobe

Hallo...

Folgender Sachverhalt:

Eine Person wird von einer öffentlichen Veranstaltung ausgeschlossen.
Dessen Jacke hing an der Garderobe und er/sie konnte, bedingt durch den Ausschluss, die Jacke nicht wieder abholen. Am nächsten morgen wollte er/sie die Jacke abholen. Diese war aber nicht wieder vorzufinden.

Ist es möglich, dass die Person von dem Veranstalter einen Schadensersatz bekommt, da dieser die Person gehindert hat seine/ihre Jacke wieder in seinen/ihren Besitz zu bringen.
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  #2 (permalink)  
Alt 02.02.2008, 11:50
Boardneuling
 
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AW: Haftung für Garderobe

danke für die wirklich sehr schnelle antwort.
Ich habe den Betrag den Regeln entsprechend angepasst.

Die suche nach Haftung und Garderobe ergab lediglich Fälle, bei welchen die Garderobe weg, war obwohl man dafür noch einen Bon zur Identifizierung hatte.

Dieser Fall ist etwas spezieller gelegen.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.02.2008, 11:50
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AW: Haftung für Garderobe

§ 246 StGB Unterschlagung

...ergo Anzeige bei der Polizei stellen, Zeugen benennen


Lg. aus München




PS.
Weiter würde eine Klage auf Herausgabe (ZR) und/oder Schadensersatzpflicht über einen RA zu stellen sein
__________________
... Na ja, Dekubitus, Mangelernährung .. OK! ..Aber dafür haben wir eine sehr gepflegte Außenanlagen!
(Pflegeheim Abendrot - Gesamtnote: sehr gut)

.
Wer meinen Beitrag positiv bewertet kommt in den Himmel, wer.....
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  #4 (permalink)  
Alt 02.02.2008, 12:27
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AW: Haftung für Garderobe

Zitat:
Zitat von lecommander
Die suche nach Haftung und Garderobe ergab lediglich Fälle, bei welchen die Garderobe weg, war obwohl man dafür noch einen Bon zur Identifizierung hatte.
Ist der Bon denn verloren gegangen und könnte sich der Finder die Gardarobe geholt haben? Dann sieht es mM nach schlecht mit Ansprüchen gg. den Veranstalter aus.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.02.2008, 12:30
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AW: Haftung für Garderobe

In dem fiktiven Fall hat der Geschädigte keinen Bon erhalten, da es eine öffentliche Garderobe war.

Aber das sollte nicht ausschlaggebend sein, da dieser ja an der Ausübung seines Rechts, die Jacke wieder in Besitz zu bringen, gehindert wurde.
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  #6 (permalink)  
Alt 02.02.2008, 12:35
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AW: Haftung für Garderobe

Die Person wurde vom Sicherheitspersonal wegen Trunkenheit ausgeschlossen.
Die Garderobe war in Sichtweite.
Die Veranstaltung war öffentlich, da dort jeder zahlende Gast eingelassen wurde.
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  #7 (permalink)  
Alt 02.02.2008, 12:42
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AW: Haftung für Garderobe

Warum konnte er die Jacke nicht gleich mitnehmen, war er zu betrunken oder was?

Handelt es sich bei der Gardarobe um eine mit Hinweisschild: Keine Haftung, bitte auf Gardarobe selbst achten ?
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Alt 02.02.2008, 12:46
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AW: Haftung für Garderobe

Zitat:
Zitat von Oliverk71
Wie ich kürzlich lernen durfte ist das vollkommen schnuppe.
Achso?

Aber wenn man kein Entgelt für die Beaufsichtigung der Gardarobe zahlen muss, kann man doch keine Haftung verlangen - oder doch?
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  #9 (permalink)  
Alt 02.02.2008, 12:50
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AW: Haftung für Garderobe

Er wurde auch nach Anfrage, die Jacke holen zu dürfen, nicht zur Garderobe vorgelassen.
Der Grund war die Trunkenheit.
Das Sicherheitspersonal hätte den Geschädigten aber auch zu der Garderobe begleiten können, dann wäre das Problem nicht aufgetreten.
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  #10 (permalink)  
Alt 02.02.2008, 12:54
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AW: Haftung für Garderobe

wenn ich mich recht entsinne kommt es wie schon gesagt darauf an, ob der Gast die Garderobe vom seinem Platz aus sehen kann bzw. ob er die Möglichkeit hat, seine Jacke in seiner Sichtweite abzulegen. Dann kann der Gastwirt die Haftung m.W.n. ausschließen (natürlich nicht, wenn er ein Entgelt verlangt).
Wenn das im vorliegenden Fall so war, würde ich einen Schadensersatzanspruch dennoch bejahen, da der Gast ja dann durch den Ausschluss daran gehindert wurde, die Garderobe im Blick zu behalten.
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