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Haftung bei Schäden am PkW

Dies ist eine Diskussion zu Haftung bei Schäden am PkW innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 10.05.2005, 17:34
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Haftung bei Schäden am PkW

Autofahrer K fährt mit seinem Privatfahrzeug auf den Parkplatz einer Baugenossenschaft. Beim Ausparken überfährt er die Parkplatzbegrenzung und fährt in das angrenzende Blumenbeet. In der Mitte des Blumenbeetes befindet sich ein herausragendes Rohrende. Hieran reisst sich Autofahrer K seine Kühlerwanne auf.
Muss die Baugenossenschaft für den entstandenen Schaden an Ks Auto zahlen?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.05.2005, 18:37
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AW: Haftung bei Schäden am PkW

Da ich keine wirkliche juristische Ausbildung genossen habe, kann ich auch nicht mit 100prozentiger Sicherheit antworten, wage mich diesmal aber trotzdem.

Ansprüche könnten imho nur aus §823 BGB (Schadensersatz) entstehen. Dafür muss die Genossenschaft mit diesem herausragenden Rohr vorsätzlich oder fahrlässig (= nicht mit der erforderlichen Sorgfalt) gehandelt haben. Da man aber von einem Autofahrer erwarten kann, dass er die Parkplatzbegrenzung einhält, sollte man auch davon ausgehen, dass dieses Rohrende keine Gefahr darstellt.

Deshalb denke ich nicht, dass K irgendwelche Ansprüche stellen kann.

//sagte mit lieben Grüßen die Hellie, die noch nicht mal einen Führerschein hat
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  #3 (permalink)  
Alt 10.05.2005, 20:48
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AW: Haftung bei Schäden am PkW

und selbst wenn 823 BGB greifen würde kann man hier sicherlich von einem derart groben Mitverschulden des K nach § 254 I ausgehen, dass der Anspruch (selbst wenn einer bestünde) auf Null reduziert werden würde. Man ist nunmal nicht verpflichtet sein Blumenbeet für das Befahren mit einem Kfz auszubauen. Wie sähen sonst die ganzen Grünflächen aus

Schönen Gruß,

Loop
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