Dies ist eine Diskussion zu Haftung bei Schäden am Haus innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Haftung bei Schäden am Haus Was wäre wenn der Stadt es für nötig hält eine Ortlage an ein neues Abwasserkanalsytem anzuschließen und bei dieser Baumaßnahme entstehen Schäden an Haus - Risse- bzw. der Haus stürzt ein ( altes Haus aus den 18. Jh. ohne Fundament gebaut, wie es zu der Zeit üblich war). Wer haftet dann dafür, bzw. gibt es dann überhaupt einen????? Bauunternehmen könnte ja sagen, es lag an der schlechten Substanz des Hauses, weil das Fundament fehlt. Bzw. hilft einen da die Gebäudeversicherung weiter???? |
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| AW: Haftung bei Schäden am Haus Ob die Gebäudeversicherung da hilft weiß ich nicht. Aber wenn ein Bauunternehmer weisungsgebunden im Auftrag der Gemeinde tätig wird und dabei das Eigentum eines Bürgers verletzt können sich Ansprüche aus enteignendem/enteignungsgleichen Eingriff (richterliche Rechtsfortbildung) direkt gegen die Gemeinde ergeben. Sollte der Bauunternehmer auch noch die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben gäbe es auch noch einen Anspruch gegen die Gemeinde aus Amtshaftung (§ 839 BGB) und natürlich gegen den Unternehmer selbst (z.B. aus § 823). Dass das Haus kein Fundament hatte dürfte keine der Seiten entlasten, wenn es der damals üblichen und jetzt immer noch gedulteten Bauweise entspricht.
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