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Haftung bei Gefahrenübergang

Dies ist eine Diskussion zu Haftung bei Gefahrenübergang innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 01.02.2007, 20:31
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Haftung bei Gefahrenübergang

Hallo bin für euer Feedback vielfach dankbar.
Eine allgemeine Anfrage:

Folgende Situation
Mieter M zieht aus Wohnung von V aus. Mieter M übergibt dem Nachmieter (NM) die Wohnung. Bei der Übergabe werden versehentlich von M an NM die falschen Briefkastenschlüssel abgegeben.
(15.12.2006)


M ist zwischenzeitig umgezogen und erfährt die Nachricht, dass der falsche Briefkastenschlüssel übergeben wurde. Der V sagt aus, dass der Schlüssel dem NM die Schlüssel übergeben werden müssen, andernfalls werde der Schlüssel über einen Schlüsseldienst ausgetauscht, zu Lasten des M. (Keine Fristsetzung gegeben)
(20.12.2006)

M bietet an dem NM die Schlüssel persönlich zuzustellen, was NM jedoch nicht möchte.

NM möchte, dass die Schlüssel per Post (Posteinwurf) zugestellt werden.
Die M macht dies unverzüglich per Posteinwurf mit Zeugen an Arbeitsstelle des NM.

NM behauptet nun, dass der Schlüssel bei ihm nicht angekommen sei.
Wer haftet?
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