Dies ist eine Diskussion zu HA Sachenrecht innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Kann N gegen A folgende ANsprüche geltend machen: - Beseitigung des umgestürzten Windrads, - Wiederaufbau der zerstörten Lagerhalle, - Ersatz für den ihm durch die Ereignisse entgangenen Gewinn? Zusatzfrage: N klagt seine Ansprüche gegen A ein. Dieser beantragt Klageabweisung. Wer muss im Prozess welche Tatsachen darlegen und beweisen, um Erfolgt zu haben? Wäre nett, wenn ihr Anregungen zum Aufbau hättet aber in erster Linie macht mir die Zusatzfrage sorgen... schiebe sie vor mir her, weil ich mich nicht ran traue... Vielen Dank im Voraus |
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| AW: HA Sachenrecht ich habe heute erst angefangen....wie weit bist du schon? vllt. kannst du mir einen tipp geben wie ich überhaupt loslegen soll....gliederungsmäßig. danke im vorraus!!! |
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| AW: HA Sachenrecht Um ehrlich zu sein, war eher faul...Die GLiederung macht mir auch zu schaffen: 3Szenarien, Zusatzfrage, Zusatzfrage im Gutachtenstil oder nicht, etc...komische Arbeit!naja, bin noch am lesen und nebenbei mache ich Notizen weiter bin ich noch nicht... Also aufjedenfall die §§1004 I1 und 823...hehehe...und Abgrenzung SE Beseitigungsanspruch, nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis.... bla bla bla |
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| AW: HA Sachenrecht ja, vielen dank für deine schnelle antwort! auch wenn ich so weit auch schon bin. über die zusatzfrage würde ich mir erstmal noch keine gedanken machen, das ergibt sich wahrscheinlich am ende fast wie von selbst....auch von daher wieviel platz man dann noch hat (dann eher urteilsstil). denkst du es spielt eine rolle, dass B die wiese nur gepachtet hat? irgendwie finde ich auch keine guten fallbücher für das thema.... naja, ich wünsche dir weiterhin erfolg. wennn ich mehr weiß, sag ichs.... |
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| AW: HA Sachenrecht Also, das frage ich mich auch schon die ganze Zeit...und glaube zwar, dass es keine Rolle spielt, bin mir aber wegen der #Begründung noch nicht sicher: vermute weil das windrad in seinem eigentum steht...hmmm....und fälle in fallbüchern kannste vergessen!am besten wird das ganze in zeitschriften erläutert.....u.a. von bezzenberger und lettl.... ich sag dir och bescheid...hoffentlich können wir uns gegenseitig helfen.... |
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| AW: HA Sachenrecht schon weiter gekommen? in der JUS 2005, 871-879 steht was ganz interessantes.... |
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| AW: HA Sachenrecht wiemachst du das denn mit dem entgangenem gewinn????? |
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| AW: HA Sachenrecht ich weiß nicht, weil die Frage ist doch, ob der entgangene Gewinn in der Naturalrestitution enthalten ist....ich würd sagen, da eröffne ich doch gleich mal ein neues Thema ;DDDD |
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| AW: HA Sachenrecht Hab nen Beitrag erstellt und die Antwort war auch sehr hilfreich: Also generell ist ja ein entgangener Gewinn nicht zu ersetzen, wenn es sich um einen reinen Vermögensschaden handelt...aber wenn ein von §823 I geschütztes Rechtsgut verletzt wird, ist auch der entgangene Gewinn zu ersetzen... |
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| AW: HA Sachenrecht Hat nicht noch irgendjemand Ideen zum Aufbau dieser HA??? ich meine, mir erscheint es ja logisch alle 3Ansprüche (Beseitigung, Wiederaufbau der Lagerhalle und entgangener Gewinn) einzeln für §1004 I S.1 zu prüfen...aber wre es dann bei der Prüfung von 823 I oder auch II logischer beim SE alles in einem Anspruch zu prüfen, weil in dem Fall ja alles erfasst wird...also bitte helft mir???ich verzweifle!!! |
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