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gutgläubiger Erwerb

Dies ist eine Diskussion zu gutgläubiger Erwerb innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 28.11.2007, 15:30
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gutgläubiger Erwerb

Hallo,
ich glaub ich hab meine Frage das letzte Mal ein wenig unverständlich gestellt. Also versuche ich mein Glück noch mal ^^
Bei § 929 S.2 muss ja eigentlich der Veräußerer dem Erwerber die Sache übergeben haben damit ein gutgläubiger Erwerb möglich ist. Natürlich darf sich der Veräußerer aber auch Hilfspersonen bedienen, die dann in seinem Auftrag handeln.
Reicht es für den gutgläubigen Erwerb, wenn der Erwerber nun gutgläubig bzgl. dessen ist, dass ein solcher Auftrag vorlag, dies aber tatsächlich gar nicht der Fall ist, der Übergebende also ohne Auftrag des (früheren) Eigentümers handelt?
Eigentlich würde ich sagen nein, weil sich die Gutgläubigkeit außer im Falle des § 366 HGB immer auf das Eigentum beziehen muss. Aber ich bin mir leider nicht sicher.
Vielen Dank schon mal,
Zoey
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  #2 (permalink)  
Alt 28.11.2007, 15:44
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AW: gutgläubiger Erwerb

das war nicht meine Absicht. Ich bekam eine Nachrricht, dass es das erste Mal nicht funktionierte
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Alt 28.11.2007, 22:33
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AW: gutgläubiger Erwerb

Zitat:
Reicht es für den gutgläubigen Erwerb, wenn der Erwerber nun gutgläubig bzgl. dessen ist, dass ein solcher Auftrag vorlag, dies aber tatsächlich gar nicht der Fall ist, der Übergebende also ohne Auftrag des (früheren) Eigentümers handelt?
das ist - wie kann es anders sein - umstritten. Es handelt sich dabei um das Problem der sog. Scheingeheißperson (bzw. des Scheingeheißerwerbs). Nach wohl h.M. und nach Ansicht der Rechtsprechung reicht es aus, wenn die Besitzverschaffung durch den unmittelbaren Besitzer aus Sicht des Empfängers objektiv als Leistung der Veräußerers erscheint. Die Gegenauffassung verlangt hingegen, dass sich der unmittelbare Besitzer tatsächlich dem Geheiß des Veräußerers unterwirft.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.11.2007, 23:05
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AW: gutgläubiger Erwerb

Wenn die Sache abhanden gekommen ist, ist ein gutgläubiger Erwerb nicht möglich. Darauf gibt der SV aber keine Hinweise.
__________________
Jan
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  #5 (permalink)  
Alt 29.11.2007, 14:04
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AW: gutgläubiger Erwerb

Zitat:
Zitat von jabko83
das ist - wie kann es anders sein - umstritten. Es handelt sich dabei um das Problem der sog. Scheingeheißperson (bzw. des Scheingeheißerwerbs). Nach wohl h.M. und nach Ansicht der Rechtsprechung reicht es aus, wenn die Besitzverschaffung durch den unmittelbaren Besitzer aus Sicht des Empfängers objektiv als Leistung der Veräußerers erscheint. Die Gegenauffassung verlangt hingegen, dass sich der unmittelbare Besitzer tatsächlich dem Geheiß des Veräußerers unterwirft.
okay, das hätte ich mir eigentlich denken können ;-)
Vielen Dank trotzdem!
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