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Grundstück

Dies ist eine Diskussion zu Grundstück innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 26.11.2008, 15:21
Boardneuling
 
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Grundstück

Folgender fiktiver Fall,
angenommen A hat ein Grundstück, dass regelmäßig von Nachbarn B überfahren wird. A hat Streit mit B und untersagt ihm mehrmals mündlich und schließlich per Einschreiben a.) das Betreten seinen Grundstückes (Hausverbot?) und b.) die Duldung der Überfahrt seines Grundstückes. B handelt beidem zuwidert.

Wäre das ausreichend für straf- oder zivilrechtliche Folgen?
Welche wären das bei Verletzung von nur a.) und welche bei nur b.) ?

Angenommen A will die Sache direkt geklärt haben. Würde in dem Fall eine Unterlassungsklage (einstweilige Verfügung) statthaft sein? Welche Vorteile hätte A dadurch oder wären das unnötig hohe Kosten?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.11.2008, 21:28
V.I.P.
 
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AW: Grundstück

Unterlassungsklage erklären und einen Wert bei Zuwiderhandlungen festlegen, den der Gegner dann zu zahlen hat.

lg
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Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA.
Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts
Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist.
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Alt 26.11.2008, 21:37
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AW: Grundstück

hmm.. mal eine Zwischenfrage...
Kann der Nachbar sein Grundstück auch anders erreichen?
Wenn nicht, kann man möglicherweise auch über eine Nutzungsvereinbarung reden... zB. der Nachbar zahlt pro Monat X Eur für das Recht, das Grundstück zu überfahren.


mfg

Bang Olafson
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