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Grundsätzliches Sonerkündigungsrecht von Dauerschuldverhältnissen bei Beitragserhöhungen?

Dies ist eine Diskussion zu Grundsätzliches Sonerkündigungsrecht von Dauerschuldverhältnissen bei Beitragserhöhungen? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #11 (permalink)  
Alt 08.04.2012, 18:36
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AW: Grundsätzliches Sonerkündigungsrecht von Dauerschuldverhältnissen bei Beitragserhöhungen?

Sorry, will niemanden drängeln :-)

Ich habe mal 305ff gelesen und versuche mal zusammenzufassen, was ich bisher gelernt habe:

=> In der Juristerei gibt es keine einfachen Sachverhalte

=> Diese Preiserhöhungsklausel in den AGB ist höchstwahrscheinlich nicht rechtswirksam, da überraschend (§305c) oder unangemessen benachteiligend (§307) ?

=> Ein Sonderkündigungsrecht ist bei dieser Art der Preisgestaltung nicht geregelt, für eine fristlose Kündigung ist kein Anlass gegeben.

=> §309 (1) regelt die unzulässigkeit von "Kurzfristigen Preiserhöhungen". Dauerschuldverhältnisse sind explizit ausgenommen - d.h. mit anderen Worten doch, in den AGBs von Dauerschuldverhältnissen darf das geregelt sein, oder sehe ich das falsch?

=> Nach §314 (2) müsste der Beitragserhöhung widersprochen werden mit Fristsetzung, die zuviel eingezogenen Beträge zu erstatten. Wenn dem nicht entsprochen wird, dann kann fristlos gekündigt werden, ist das soweit richtig?
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