Dies ist eine Diskussion zu Grundbucheintragung ohne Auflassung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Grundbucheintragung ohne Auflassung ich sitze hier mal wieder an einem Sachverhalt und komme nicht weiter. Folgendes Problem : V verkauft an K ein Grundstück. Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet. Dem Käufer wird in dem Kaufvertrag Vollmacht eingeräumt, so dass der Käufer die Auflassung für den Verkäufer beurkunden lassen kann. Ausserdem wird für den K eine Auflassungsvollmacht eingetragen. Das ist im Grunde soweit kein Problem. Aber als nächstes lässt sich der K als Eigentümer im Grundbuch eintragen. ALlerdings müsste für die eintragung auch eine Auflassung nach 925 I vorliege. Die liegt aber anscheinend nicht vor. Was meint, kann man diesen "Formmangel" irgendwie heilen ? gruss kewes. |
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