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Prüfung im Dreiecksverhältnis

Dies ist eine Diskussion zu Prüfung im Dreiecksverhältnis innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 25.08.2009, 13:27
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Prüfung im Dreiecksverhältnis

Ich grüße euch :-)

Ich habe eine Aufbaufrage:

A, B und C sind involviert. Jeder hat Ansprüche gegen jeden. Und je nachdem, was passiert, ändern sich die Ansprüche.

Bspw. B hat etwas an C verkauft, das aber A gehört hat. A hat aber genehmigt oder was immer, jedenfalls steht A gegen B jetzt der 816 I bzgl. des Kaufpreises zu.

So weit so gut. Jetzt kann B jedoch gegen C anfechten und das würde dann zu einer Rückabwicklung des Geschäfts nach 812ff führen.

Was prüfe ich denn dann jetzt bitte bei A gegen B?

Ich kann den 816 prüfen, wenn ich davon ausgehe, dass noch keine Anfechtung erfolgt ist.
Den kann ich jedoch nicht mehr prüfen, wenn ich von der Anfechtung ausgehe. Dann gibt es schließlich keine Verfügung mehr.
Ich kann beide Parts prüfen.

Abgesehen davon, dass beide Parts zu prüfen viel zu viel Platz kosten würde:

Mache ich bspw. den 816 beeinflusst das ja auch wieder das Verhältnis B zu C, denn wo B das Geld schon wieder an A abgeben musste, kann C es nicht mehr im Rahmen des 812 von ihm zurückfordern.

Anders gesagt: Jede Entscheidung bzw. jede Prüfung beeinflusst alle anderen. Wie mache ich das? Lege ich mich quasi auf eine Schiene fest und sage: B ficht gegen C an und holt sich die Sache zurück und gibt dafür das Geld zurück. Jetzt kann A gegen B nicht mehr aus 816 vorgehen usw. usw. usw.?

Oder anders?

Schöne Grüße aus Bayern
Euer Franz
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