Dies ist eine Diskussion zu Gilt Bestätigung ? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Gilt Bestätigung ? Einmal angenommen Jemand hat vor 2 Jahren einen Vertrag für die AKzeptanz von Zahlungen mit Kreditkarte abgeschlossen. Laufzeit 60 Monate. z.B. ein Gastwirt. Da dieser aber aus Missbrauchsgründen keine Bewirtung mehr gegen Card durchführen will - hat er den Vertrag zum 31.12. 07 gekündigt. Er möchte nur noch Bargeld. Von der Kartengesellschaft hat er ein Bestätigungsschreiben erhalten, dasss der Vertrag aus Kulanz ohne ANerkennung einer Rechtspflicht zum 31.12.07 (wie von ihm gewünscht) beendet wird. Jetzt nach Monaten meldet sich ein Sachbearbeiter aus dem backoffice bei ihm und teilt tel. mit, der Kollege hätte mit der Bestätigung einen Fehler gemacht, nicht in die Unterlagen geschaut, der Vertrag gelte deswegen weiter. Wer hat Recht ? Gilt die schriftliche Bestätigung des Unternehmens an den Wirt oder nicht ? Diese Frage beschäftigt den ganzen Stammtisch, was würdet Ihr tun, wenn Ihr der Wirt seid ? Danke. Geändert von BauerKarl (29.08.2007 um 15:49 Uhr). |
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| AW: Gilt Bestätigung ? Bitte ändere Deinen Beitrag so, dass er den Forenregeln (Punkt 2!) entspricht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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