Dies ist eine Diskussion zu GEZ anerkennung durch schweigen? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| GEZ anerkennung durch schweigen? wie ich mal gelernt habe, ist in Deutschland eine Willenserklärung durch Schweigen nicht möglich. Ich kann also nicht an "Anton" einen Brief schreiben: "Ich gehe davon aus, dass Du von mir eine Waschmaschine kaufen möchtest, wenn Du mir innerhalb von 4 Wochen nichts gegenteiliges schreibst." Den Meisten die sich etwas intensiver mit der GEZ beschäftigt haben, kennen die regelmässig auftretenden "Einzelfälle" in denen die GEZ formal korrekte Abmeldungen fehlinterpretiert und statt mit einer Kündigungsbestätigung aller Geräte mit einer Änderungsbestätigung für ein Radio antwortet. Der Widerspruch kostet erneut Zeit und Geld. Die GEZ hat zusätzlich den Ruf alle Schreiben zu verlieren, welche nicht genehm sind. (Der Versand per Einschreiben mit Rückschein ist de facto obligatorisch, wenn man hinterher nicht als der Dumme dastehen möchte.) In Bezug auf Eingangsthematik würde ich gerne wissen, ob ein Widerspruch wirklich notwendig ist, wenn vorher form- und fristgerecht (inklusive der durch die GEZ vorgegebenen Formulare) alle Geräte gekündigt worden sind. In wie fern widerspricht das der Regel das eine Willenserklärung durch schweigen nicht möglich ist. Bzw. warum widerspricht das dieser Regel nicht? Vielen Dank und viele Grüße, Lupo P.S. Ich würde in einer vergleichbaren Lage natürlich in den saueren Apfel beissen und einfach Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein schicken, weil das am schnellsten und einfachsten ist. Trotzdem wundert es mich, dass die GEZ bisher noch nicht in so weit von einem Gericht in die Schranken gewiesen worden ist, dass sie diese fragwürdige Praktik unterlässt. Deswegen diese rein theoretische Frage. |
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| AW: GEZ anerkennung durch schweigen? Sie gehen richtig davon aus, dass Schweigen in privatrechtlichen Angelegenheiten nicht als Willenerklärung gesehen werden kann (rechtliches Nullum). Allenfalls konkludentes (schlüssiges) Handeln kann als Willenserklärung gewertet werden. Im beschriebenen Fall sollte man hingegen die Sache nur dann ruhen lassen, wenn man geeignete Nachweise (z.B.: eine Kopie des ausgefüllten Formulars) bezüglich der Kündigung sämtlicher Rundfunkgeraäte vorhalten kann. Andernfalls wäre durchaus angezeigt, nochmals ein Schreiben an die GEZ mit Verweis auf die bereits erfolgte, ordnungsgemäße Kündigung und dahingehende Bestätigung zu richten. Damit hätte der Gebührenzahler keinesfalls geschwiegen und selbst der Grundsatz ( entfaltet m.W. eigentlich nur im Handelsgesetz Wirkung ): Zitat:
Natürlich als Einschreiben mit Rückschein versenden - dem Gebührenzahler kann danach in dieser Sache nichts Nachteiliges mehr vorgehalten werden, selbst wenn die GEZ die Annahme verweigern würde. Der Zustellversuch würde ebenso wie eine erfolgreiche Zustellung auf dem Rückschein dokumentiert sein. Die dann eintretende Ruhe und Sicherheit sind die Portokosten allmal wert... |
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| AW: GEZ anerkennung durch schweigen? Zitat:
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| AW: GEZ anerkennung durch schweigen? Zitat:
Ehrlich?Dass tatsächlich versucht würde, dies glaubhaft vorzutragen, traue ich eigentlich nicht einmal der GEZ zu - man hat aber bekanntlich schon Pferde sehen... |
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| AW: GEZ anerkennung durch schweigen? Ja, es ist korrekt. Der Inhalt des Schreibens wäre nicht dokumentiert. Ich gehe aber auch davon aus, dass die meisten Richter glauben würden, dass man kein Liebesbrief sondern eine Abmeldung / Kündigung geschrieben hätte. Dennoch zerbreche ich mir immer noch den Kopf, warum man überhaupt antwortet müsste, wenn die GEZ entgegen anderslautender Abmeldung ein Radio anmelden würde. Theoretisch muss die GEZ die Briefe dann ja gar nicht mehr öffnen und lesen, sondern könnte dem Absender einfach irgendeine Anmeldung schicken, in der Hoffnung dass dieser die Widerspruchsfrist verstreichen liesse. Der Empfänger müsste jedes Mal ein Einschreiben Rückschein bezahlen. Worauf der Widerspruch wiederrum mit einer Anmeldung für irgendetwas beantwortet werden könnte. Das hörte dann ja nie auf. Vor allem die Tatsache dass die GEZ den Inhalt eines Briefes ignorieren darf und der Bürger für dieses Fehlverahlten bezahlen müsste, macht mich einfach nur wahnsinnig ![]() Edit: Vielen Dank für den Hinweis. Alles rein hypothetisch natürlich. Geändert von lubito (25.11.2009 um 10:26 Uhr). |
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| AW: GEZ anerkennung durch schweigen? Zitat:
Soweit ich weiß kann man die GEZ auch ignorieren und einen Gebührenbescheid abwarten, gegen den man dann (erstmals) Widerspruch einlegen kann (und sollte). Aber wer will sich schon jahrelangen Briefverkehr, der an Psychoterror grenzt, antun? Mal ein Link: http://www.gez-abschaffen.de Das Rundfunkgebührenmodell muss dringend überarbeitet werden. Wer schon mal einen solchen Trickanmelder vor der Tür hatte wird das sicherlich bestätigen. Entweder Verteilung auf alle durch eine Haushaltspauschale o.ä. oder geräteabhängige Gebühr, die man beim Neukauf bezahlt (analog zur Urheberrechtsabgabe) oder Einführung einer Rundfunksteuer. Alles ist besser als die Existenz einer halbseidenen Bande weiter zu dulden, die von Kritikern und Betroffenen oft mit Trickbetrügern und Schlepperbanden verglichen wird. |
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| AW: GEZ anerkennung durch schweigen? Zitat:
![]() Beim Gedanken an die 'Vertreter der GEZ fallen mir immer die Worte von Paul Panzer ein: "Kommen Sie doch rein! Aber schön auf der Folie bleiben"! MfG Carsten |
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