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GEZ / ALG 2 / Befreiung

Dies ist eine Diskussion zu GEZ / ALG 2 / Befreiung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 15:07
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Unhappy GEZ / ALG 2 / Befreiung

Hallo Forenuser!!!

Meine Frage: Hat hier jemand Erfahrung mit der GEZ in Sachen ALG 2 bzw mit der Befreiung.

Folgender Fall:

GEZ ist gemeldet wird während der Berufsfähigkeit gezahlt.
Mit Jobverlust durch vorrübergehender Berufsunfähigkeit wird ein Schreiben an die GEZ mit Vorlage des ALG 2 Bescheides verschickt zwecks Befreiung.
1,5 Jahre keine Nachricht der GEZ, da Briefe an alte Adresse gegangen sind, trotz Meldung neuer Adresse.
GEZ schickt Gerichtsvollzieher, trotz der Tatsache dass die Post an der neuen Adresse nicht erhalten wurde, es ergibt sich eine fruchtlose Pfändung.
Erneuter Schriftverkehr mit der GEZ, bzgl. damaliger Befreiung, keiner Post, erneut Antrag auf Befreiung, dieses Mal wird statt gegeben
3 Monate später mit Weiterbewilligung des ALG 2 Antrages wird erneut ein Befreiungsantrag verschickt.
Parallel dazu wird eine Ratenzahlungsvereinbarung mit einem Inkassounternehmen geschlossen, dass die GEZ beauftragt hat.
3 Monate später: Rechnungsstellung ALLER Beträge gleichzeitig auch dessen, bei denen eine Ratenzahlung vereinbart wurde, Freistellung anscheinend ,,nicht zur Kenntnis" genommen, keinerlei Infos über das Inkassounternehmen, die Ratenzahlungsvereinbarung sowie die Freistellung. Zahlungsfrist 7 Tage.

Sehe ich das falsch oder wurden hierbei enorme Fehler gemacht mit dem Mahnverfahren ( Gerichtsvollzieher ohne vorliegenden Vollstreckungsbescheid ) und ich sehe enorme Fehler in dem Prozedere in der Kommunikation mit dem Inkassounternehmen (das übrigends ein seriöses meiner Meinung nach ist ) und dem Erhalt meiner Nachricht.

Bin ich rechtlich dazu verpflichtet jeden Brief per Einschreiben zu versenden? Zudem fühle ich mich sehr stark übergangen.

LG Docarn
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  #2 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 15:54
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AW: GEZ / ALG 2 / Befreiung

Zitat:
Zudem fühle ich mich sehr stark übergangen.
Den Forenregeln geht es ebenso!
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