Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gewohnheitsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Gewohnheitsrecht innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.07.2007, 08:24
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 6
Keine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Gewohnheitsrecht

Hallo,

mal angenommen eine Kirmesgesellschaft hat seit knapp 25 Jahre ihr Informationsschild ca. 5 meter neben den Ortschild (ausserorts) aufgestellt. Jedes Jahr aufs neue.

Jetzt kommt allerdings die Stadt und meint das Schild (ohne Information) abzumontieren und mitzunehmen.
Andere Schilder nur ca. 15 meter weiter weg würden stehen gelassen, ohne erkennbaren Grund.

Ist es möglich dort auf sein Gewohnheitsrecht zu pochen, weil das Schild dort ja alljährlich stand?

Danke
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.07.2007, 10:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Alter: 32
Beiträge: 4.615
99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)  
AW: Gewohnheitsrecht

Zitat:
Zitat von Bonkel
Andere Schilder nur ca. 15 meter weiter weg würden stehen gelassen, ohne erkennbaren Grund.
Andere Werbeschilder? Gegebenenfalls kann man sich auf den Gleichheitssatz des art 3 GG berufen, wonach unsachliche Ungleichbehandlung wesentlich Gleicher Sachverhalte in verhältnismäßiger Weise zu erfolgen hat; ansonsten auf die Verwirkung des Eingriffsrechtes des Verwaltung, was allerdings voraussetzt, dass die Stadt seit dem langen zeitraum von dem Schild wusste und einen Vertrauenstatbestand beim Aufsteller erweckt hat, nicht tätig werden zu wollen (was bei 25 Jahren auf der Hand läge).
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.07.2007, 10:48
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 6
Keine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Gewohnheitsrecht

Zitat:
Zitat von Defendant
Andere Werbeschilder? Gegebenenfalls kann man sich auf den Gleichheitssatz des art 3 GG berufen, wonach unsachliche Ungleichbehandlung wesentlich Gleicher Sachverhalte in verhältnismäßiger Weise zu erfolgen hat; ansonsten auf die Verwirkung des Eingriffsrechtes des Verwaltung, was allerdings voraussetzt, dass die Stadt seit dem langen zeitraum von dem Schild wusste und einen Vertrauenstatbestand beim Aufsteller erweckt hat, nicht tätig werden zu wollen (was bei 25 Jahren auf der Hand läge).
Ja es sind andere Werbeschilder. Mit genau demselben Thema, einer Kirmes.
Und der Vertrauenstatbestand wurde bei dem Aufsteller schon erweckt, weil wie gesagt jahrelang niemand was dagegen gesagt oder getan hat.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 11.07.2007, 10:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Alter: 32
Beiträge: 4.615
99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)  
AW: Gewohnheitsrecht

Und ich gehe richtig in der Annahme, dass auch nachweisbar wäre, dass die Stadt von dem Schild wusste(weil sie ihr Ortskennzeichen putzen ließ, weil sie Straßenarbeiten während des Aufstellungszeitraumes durchführte etc)? dann hätte sie ihr Recht, das Schild im Wege der Ersatzvornahme zu entfernen, verwirkt. Allerdings träfe hierfür den Schildaufsteller vor der Widerspruchsbehörde/ dem Verwaltungsgericht die Beweislast...
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 11.07.2007, 10:56
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 6
Keine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bonkel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Gewohnheitsrecht

Zitat:
Zitat von Defendant
Und ich gehe richtig in der Annahme, dass auch nachweisbar wäre, dass die Stadt von dem Schild wusste(weil sie ihr Ortskennzeichen putzen ließ, weil sie Straßenarbeiten während des Aufstellungszeitraumes durchführte etc)? dann hätte sie ihr Recht, das Schild im Wege der Ersatzvornahme zu entfernen, verwirkt. Allerdings träfe hierfür den Schildaufsteller vor der Widerspruchsbehörde/ dem Verwaltungsgericht die Beweislast...
Das ist sogar sehr gut nachweisbar, die letzten 2 Jahre wurde die Straße im Ort neu gemacht vor der Kirmes (wo nachweislich das Schild am Ortseingang stand).
Ansonsten die letzten Jahre, bzw. die Jahre davor müsste ich mich umhören!
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 11.07.2007, 11:01
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Alter: 32
Beiträge: 4.615
99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4615 Beiträge, 530 Bewertungen)  
AW: Gewohnheitsrecht

Zwei Jahre dürften hinsichtlich der überlangen Verwaltungsverfahrensdauer auch eher nicht ausreichen(die Kirmes wird ja wohl jährlich statt finden)...viel Glück.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gewohnheitsrecht? Immobilienrecht 08.04.2009 16:05
Gewohnheitsrecht Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 18.04.2008 14:26
Gewohnheitsrecht Nachbarrecht 24.09.2006 13:11
Gewohnheitsrecht? Mietrecht 05.01.2006 16:30
Gewohnheitsrecht Immobilienrecht 26.06.2003 21:35





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Bürgerliches Recht allgemein

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN