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Gewährleistungsanspruch nach Reparatur innerhalb Garantie

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistungsanspruch nach Reparatur innerhalb Garantie innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 07.02.2012, 17:22
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Gewährleistungsanspruch nach Reparatur innerhalb Garantie

Liebe Rechtgemeinde,

angenommen Herr Käufer hat sich ein fabrikneues Auto gekauft, das innerhalb der vom Hersteller zugesagten Garantie (3 Jahre) einen Defekt hatte. Die komplette Rußpartikelanlage wurde nach 2,5 Jahren auf Garantie erneuert, da der Filter verstopft war und nicht regeneriert werden konnte. Nun war das Fahrzeug wegen genau des gleichen Fehlers wieder bei der Vertragswerkstatt, die den Schaden reparierte (sieben Monate später). Die Hersteller-Garantie ist nun natürlich beendet. Einen Teil der Kosten wurde Herrn Käufer über Kulanz erlassen, jedoch soll er sich an den Kosten beteiligen. Es ist müssig, darüber zu streiten, ob ein systembedingter Fehler vorliegt (Kfz-Foren sind voll davon - nun ja). Liegt hier dennoch die Gewährleistung für das neu verbaute Teil vor bzw. ist nicht die Reparatur unter dem Aspekt der gesetzlichen Gewährleistung zu betrachten?
Wie ist hier die Rechtslage? Gibt es überhaupt eine Gewährleistung, wenn die Teile über Hersteller-Garantie erneuert wurden?

Ich hoffe, ich habe mich halbwegs deutlich ausgedrückt und würde mich über Stellungnahmen (möglichst mit Paragraphen des BGB) freuen...

Es grüßt aus dem bitterkalten Berlin
ein Wissbegieriger
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garantie, gewährleistungsanspruch, reparatur

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