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Gewährleistungsanspruch Kosten

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistungsanspruch Kosten innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 05.10.2006, 21:51
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Gewährleistungsanspruch Kosten

Wenn ein Unternehmer Maschinen herstellt und diese dann an einer andere Firma verkauft, steht der kaufenden Firma ohne zweifel ein Gewährleistungsanspruch zu. So weit so gut.

Wenn jetzt aber die kaufende Firma die Maschine an eine dritte Firma verkauft und diese dort einen Defekt erleidet, wer trägt dann die Kosten?

Wenn jetzt die zweite Firme die Maschine bei der dritten Firma abholt und dadurch Transportkosten entstehen, kann sie diese bei der Herstellerfirma im Rahmen ihrer Gewährleistungsansprüchen geltend machen?

Wenn ja, kann es passieren, dass der Herstellerfirma unkalkulierbare Kosten in Rechnung gestellt werden. Dies insbesondere wenn die Orte weit von einander entfernt sind. (Bsp. Köln - Berlin - Neuseeland)
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Alt 06.10.2006, 00:33
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AW: Gewährleistungsanspruch Kosten

Können wir mal das Unwort "Gewährleistungsanspruch " weglassen ?
IMHO gibt es diesen Begriff im BGB nicht....

Zitat:
Wenn jetzt aber die kaufende Firma die Maschine an eine dritte Firma verkauft und diese dort einen Defekt erleidet, wer trägt dann die Kosten?
Genau da liegt der Hund begraben ( so sagt man doch - oder ? )
Die gesetzliche Sachmängelhaftung greift nur für Mängel die bei Übergabe vorliegen - *nicht*
für Mängel die später auftreten.

Insbesondere Käufer - die nicht Verbraucher sind - stehen in der Pflicht die Mangelfreiheit
bei Übergabe/ sofort nach der Übergabe zu prüfen
... auf jeden Fall bevor die Sache weiterverkauft wird.
Unterlässt der Erstkäufer dies ist es ein Versäumnis das zu seinen Lasten geht ... denke ich.

Zitat:
Wenn jetzt die zweite Firme die Maschine bei der dritten Firma abholt ...
Selbst wenn der "Letzte Käufer" ein Verbraucher wäre und nach deutschen Recht
verkauft/exportiert wurde, bliebe die Frage ob das Selbst-Abholenwirtschaftlich ist ( Schadensminderungspflicht ). In solch einem Fall würde im übrigen der Unternehmerrückgriff
greifen ( Allerdings: Erzählen sie das niemandem in der "deutschen" IT-Branche ... die können
i.d.R. nicht mal Garantie und Sachmängelhaftung auseinander halten ...)

Von was reden wir eigentlich? Kofferradio für 5 Euro?
Oder eher Flieger 830 für 500 Millionen ?

Mal abgesehen davon ... welche "Erstkäufer-" Firma hat es verdient am Markt zu bleiben,
wenn sie über diese Fälle nicht nachdenkt und einkalkuliert *bevor* sie internationale
Geschäfte tätigt.
Und wie dusselig müsste die "Letzte-Käufer"- Firma sein, die für solche Fälle keine
Absprachen trifft.
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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Alt 06.10.2006, 07:40
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AW: Gewährleistungsanspruch Kosten

Ich bin mir sicher, dass es rechtlich uninteressant ist, ob es sich beim Gegenstand um ein Kofferradio oder um einen Flieger 380 handelt. Die rechtliche Würdigung dürfte immer die gleiche sein. Gehen wir mal von einem verdeckten Mangel aus, der bei Wareneingang nicht gesehen werden konnte.

Für den Hersteller ist diese Kostellation ein unüberschaubares Risiko. Er kann den Erstkäufer kaum zwingen mit dem Zweitkäufer Regelungen zu treffen. Er sieht sich plötzlich irgendwelchen Rechnungen ausgesetzt oder der Erstkäufer verlangt von ihm das Problem beim Zweitkunden zu lösen.

Und da steht er nun. Bei einem Kofferradio muss es noch nicht einmal das Ausland sein. Allein die Transportkosten in Deutschland für eine Neulieferung bzw. Reparatur würden seinen kompletten Gewinn auffressen.
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Alt 06.10.2006, 16:46
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AW: Gewährleistungsanspruch Kosten

Zitat:
Ich bin mir sicher, dass es rechtlich uninteressant ist, ob es sich
beim Gegenstand um ein Kofferradio oder um einen Flieger 380 handelt.
Das ist unstrittig richtig.

In der Praxis ist das IMHO aber eher ein kaufmännisches als ein Rechtliches Problem.

Kofferradio:
Da kalkuliert man eine Ausfallquote von sagen wir mal 3% + Durchschnittliche Service
auwendungen für Personal/Transport und rechnet das in den Verkaufpreis rein.
Alternativ ist es übelich dem Distributor vor Ort ( Deutschland oder Europa ) entsprechend
gleich 3% mehr zu liefern, damit dieser diese durchtauscht.
Bei solchen Artikel macht es keinen Sinn das Geschäft für ein einzelnes Radio zu
betrachten, sondern wie es sich für die ganze Serie von z.B. 10.000 Stück rechnet.

Flugzeug:
In so einem Fall kalkuliert man schlicht ein paar Leute Service-Personal und Flugkosten
um diese Vor-Ort zu schicken.
Mal abgesehen davon werden bei solchen Artikel sehr aufwendige Übergaben veranstalltet,
bei denen jedes Fleugzeug einzeln getestet/überprüft wird.
Und alles was bei Übergabe gecheckt wurde kann später kein Sachmangel sein.

---------

Zitat:
Gehen wir mal von einem verdeckten Mangel aus, der bei Wareneingang nicht
gesehen werden konnte.
Trotzdem steht der gewerbliche Käufer immer in der Pflicht, den Nachweis zu führen, das der
Mangel tatsächlich bei Übergabe vorlag.

---------

Aber das Problem ist im allgemeinen nicht so dramatisch: Die Weltwirtschaft funktioniert doch
- oder ?
Das es für Hersteller natürlich unangenehme "Ausreisser" gibt ( Aktuelles Sichwort: Millionen
von Notebook Akkus ...) ist natürlich unangenehm.

Wenn einem als Hersteller/"Erstverkäufer" die Rechnung zu schwierig sein sollte, gibt
es die Möglichkeit sich über einen externen Dienstleister gegen solche Forderungen zu versichern.
Dann rechnet eben der externe Dienstleister....
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