Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistungsanspruch Kosten innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Gewährleistungsanspruch Kosten Wenn jetzt aber die kaufende Firma die Maschine an eine dritte Firma verkauft und diese dort einen Defekt erleidet, wer trägt dann die Kosten? Wenn jetzt die zweite Firme die Maschine bei der dritten Firma abholt und dadurch Transportkosten entstehen, kann sie diese bei der Herstellerfirma im Rahmen ihrer Gewährleistungsansprüchen geltend machen? Wenn ja, kann es passieren, dass der Herstellerfirma unkalkulierbare Kosten in Rechnung gestellt werden. Dies insbesondere wenn die Orte weit von einander entfernt sind. (Bsp. Köln - Berlin - Neuseeland) |
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| AW: Gewährleistungsanspruch Kosten Können wir mal das Unwort "Gewährleistungsanspruch " weglassen ? IMHO gibt es diesen Begriff im BGB nicht.... Zitat:
Die gesetzliche Sachmängelhaftung greift nur für Mängel die bei Übergabe vorliegen - *nicht* für Mängel die später auftreten. Insbesondere Käufer - die nicht Verbraucher sind - stehen in der Pflicht die Mangelfreiheit bei Übergabe/ sofort nach der Übergabe zu prüfen ... auf jeden Fall bevor die Sache weiterverkauft wird. Unterlässt der Erstkäufer dies ist es ein Versäumnis das zu seinen Lasten geht ... denke ich. Zitat:
verkauft/exportiert wurde, bliebe die Frage ob das Selbst-Abholenwirtschaftlich ist ( Schadensminderungspflicht ). In solch einem Fall würde im übrigen der Unternehmerrückgriff greifen ( Allerdings: Erzählen sie das niemandem in der "deutschen" IT-Branche ... die können i.d.R. nicht mal Garantie und Sachmängelhaftung auseinander halten ...) Von was reden wir eigentlich? Kofferradio für 5 Euro? Oder eher Flieger 830 für 500 Millionen ?Mal abgesehen davon ... welche "Erstkäufer-" Firma hat es verdient am Markt zu bleiben, wenn sie über diese Fälle nicht nachdenkt und einkalkuliert *bevor* sie internationale Geschäfte tätigt. Und wie dusselig müsste die "Letzte-Käufer"- Firma sein, die für solche Fälle keine Absprachen trifft.
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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| AW: Gewährleistungsanspruch Kosten Ich bin mir sicher, dass es rechtlich uninteressant ist, ob es sich beim Gegenstand um ein Kofferradio oder um einen Flieger 380 handelt. Die rechtliche Würdigung dürfte immer die gleiche sein. Gehen wir mal von einem verdeckten Mangel aus, der bei Wareneingang nicht gesehen werden konnte. Für den Hersteller ist diese Kostellation ein unüberschaubares Risiko. Er kann den Erstkäufer kaum zwingen mit dem Zweitkäufer Regelungen zu treffen. Er sieht sich plötzlich irgendwelchen Rechnungen ausgesetzt oder der Erstkäufer verlangt von ihm das Problem beim Zweitkunden zu lösen. Und da steht er nun. Bei einem Kofferradio muss es noch nicht einmal das Ausland sein. Allein die Transportkosten in Deutschland für eine Neulieferung bzw. Reparatur würden seinen kompletten Gewinn auffressen. |
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| AW: Gewährleistungsanspruch Kosten Zitat:
In der Praxis ist das IMHO aber eher ein kaufmännisches als ein Rechtliches Problem. Kofferradio: Da kalkuliert man eine Ausfallquote von sagen wir mal 3% + Durchschnittliche Service auwendungen für Personal/Transport und rechnet das in den Verkaufpreis rein. Alternativ ist es übelich dem Distributor vor Ort ( Deutschland oder Europa ) entsprechend gleich 3% mehr zu liefern, damit dieser diese durchtauscht. Bei solchen Artikel macht es keinen Sinn das Geschäft für ein einzelnes Radio zu betrachten, sondern wie es sich für die ganze Serie von z.B. 10.000 Stück rechnet. Flugzeug: In so einem Fall kalkuliert man schlicht ein paar Leute Service-Personal und Flugkosten um diese Vor-Ort zu schicken. Mal abgesehen davon werden bei solchen Artikel sehr aufwendige Übergaben veranstalltet, bei denen jedes Fleugzeug einzeln getestet/überprüft wird. Und alles was bei Übergabe gecheckt wurde kann später kein Sachmangel sein. --------- Zitat:
Mangel tatsächlich bei Übergabe vorlag. --------- Aber das Problem ist im allgemeinen nicht so dramatisch: Die Weltwirtschaft funktioniert doch - oder ? Das es für Hersteller natürlich unangenehme "Ausreisser" gibt ( Aktuelles Sichwort: Millionen von Notebook Akkus ...) ist natürlich unangenehm. Wenn einem als Hersteller/"Erstverkäufer" die Rechnung zu schwierig sein sollte, gibt es die Möglichkeit sich über einen externen Dienstleister gegen solche Forderungen zu versichern. Dann rechnet eben der externe Dienstleister....
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