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Gewährleistung und Garantie

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung und Garantie innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 19.04.2010, 18:28
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Gewährleistung und Garantie

Herr A schließt mit Firma B einen Mobilfunkvertag am 30.11.2009 ab. Zusätzlich ersteht er für einen Euro ein Handy.
Am 11.04.2010 tritt ein Schaden am Display auf. Herr A bringt das Handy zurück in den Laden. Dort wird das Handy eingeschickt. Am 15.04. erhält Herr A einen Kostenvoranschlag über 80€ mit dem Hinweis das ein Displaybruch durch Fall/Druck festgestellt wurde und das der Schaden durch die Herstellergarantie nicht gedeckt wird.
Möchte Herr A das Handy repariert zurück, muss er die 80€ zahlen Will er das Handy unrepariert zurück muss Herr A eine Prüfpauschale von 19,95€ zahlen. Auf diese Prüfpauschale wurde Herr A nicht hingewiesen.
Herr A beruft sich am 19.04. im Firmenshop auf sein Gewährleistungsrecht nach § 433 BGB. Der Verkäufer meint zu Herrn A das die Gewährleistung nach dem BGB hier nicht greift.
Herr A ist sich jedoch sicher, das hier die §§ 433, 476 BGB greifen und er nun eine Nacherfüllung nach § 439 Abs. 1 BGB verlangen.

Wer hat nun Recht?
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Alt 05.05.2010, 19:55
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AW: Gewährleistung und Garantie

Richtig, die gesetzliche Gewährleistung greift hier ein. Und da sich die ganze Sache noch innerhalb der ersten 6 Monate befindet, greift für den Verbraucher hier sogar die Beweislastumkehr zulasten des Unternehmers ein.

Fakt ist aber: Sollte das Handy tatsächlich durch Verschulden defekt sein, muss der Verbruacher die Kosten tragen.
__________________
Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden.
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