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Gewährleistung - Rechte des Käufers?

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung - Rechte des Käufers? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 05.12.2011, 11:15
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Gewährleistung - Rechte des Käufers?

Hallo,

ich habe mal eine allgemeine Frage zu den Rechten eines Käufers.

Ein Käufer kauft in einem größeren PC-Geschäft des Verkäufers eine Grafikkarte (neben einigen anderen Gegenständen).

Beim testen stellt sich heraus, dass jene defekt ist. Der 2D-Betrieb funktioniert einwandfrei (Office,...) jedoch treten im 3D-Betrieb Artifakte und Abstürze auf. Der Hersteller der Grafikkarte installiert mit der Treiber-CD automatisch ein Tool zum takten der Frequenz. Wenn diese reduziert wird, läuft die Grafikkarte einwandfrei. Andere Geräte konnten durch Testen ausgeschlossen werden.

Der Händler testet die Grafikkarte und räumt eine Fehlfunktion ein. Jedoch schlägt der Händler dem Käufer vor, dass der Käufer sich direkt an den Hersteller wendet und von der Herstellergarantie gebrauch macht"da die Bearbeitungszeit dann um 2 Wochen verkürzt wird". Dieses lehnt der Käufer mit Verweis auf die Gewährleistungspflicht des Verkäufers zurück und verlangt eine Neulieferung des Artikels gemäß BGB § 439.

Der Verkäufer lehnt dies ab, da "dieses Jahr keine Ersatzlieferung mehr erwartet wird, und dieses Produkt nichtmehr auf Lager ist" und pocht auf sein Recht, den Artikel nachzubessern. Dies würde so ablaufen, dass der Artikel vom Händler an den Hersteller gesandt wird, und "in der Regel nach 4-6 Wochen" dieser repariert vorliegt. Mit Verweis auf die Weihnachtszeit wird jedoch angemerkt, dass dies auch "geringfügig länger dauern kann".

Nehmen wir an, es handelt sich um eine Gamer-Grafikkarte im Wert von 300Eur.

Nun meine Fragen:
1. Verletzt der Händler seine Gewährleistungspflicht, da er nicht nachbessern/neuliefern kann?
2. Sind 4-6 Wochen evtl sogar länger noch hinzunehmen bei einem Artikel, welcher nichteinmal 1 Woche alt ist?
3. Muss der Händler für diese Zeit einen gleichwertigen Ersatz bereitstellen?
3a: Wenn ja, was wäre, wenn jener garkeinen Ersatzartikel im Lager hat?
4. Welche Rechte/Möglichkeiten hätte denn der Käufer in dem Fall?
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