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Getränke-Flat im Fitnessstudio?

Dies ist eine Diskussion zu Getränke-Flat im Fitnessstudio? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 26.10.2009, 19:14
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Getränke-Flat im Fitnessstudio?

Frau P. aus W. ist Mitglied in einem Fitnessstudio, sie geht nicht sonderlich oft hin und war die letzten Monate gar nicht da.

Nun hat sie einen Brief von ihrem Fitnessstudio bekommen, da in den letzten Wochen vor Ort bereits angekündigt, würde man mit dem 15.10.XX die beworbene Getränke-Flatrate eingeführt werden. Sie hat davon nicht mitbekommen und der Brief erreichte sie auch erst nach dem 15.10.XX.

Worüber Frau sich aber nun sehr ärgert, das die Getränke-Flatrate mit ihren 1,50 Euro pro Woche als besonders günstig beworben wird und dadurch die Mehrkosten seit der Euro-Einführung mit abgefedert werden sollen, dafür solle der Beitragssatz auch im nächsten Jahr auch noch stabil bleiben. Außerdem würde das Personal entlastet werden und in anderen Fitnessstudios wäre diese Getränke-Flatrate auch Usus. Frau P. kommt sich mehr als verschaukelt vor, ihr riecht das sehr nach versteckter Beitragserhöhung.

Frau P. stört sich besonders über den Umstand, dass weder aus dem Schreiben noch vom Poststempel des Briefumschlages irgendein Datum ersichtlich ist. Sie rechnet nach, 1,50 Euro die Woche sind immer noch 6 Euro im Monat, was immerhin satte 20 % ihres eigentlichen Monatsbeitrages ausmacht. Dem Schreiben beigefügt ist eine Ermächtigung zum elektronischen Lastschriftverfahren und der Hinweis, dass daran alle Mitglieder des Studios teilnehmen müssten.

Frau P. sieht diesen Umstand nicht ein und schreibt eine fristlose Kündigung. Sie empfindet die Getränke-Flatrate als versteckte Beitragserhöhung und ist der Meinung, dass das Recht ihr einen außerordentlichen Kündigungsgrund zusichert.
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  #2 (permalink)  
Alt 26.10.2009, 19:37
V.I.P.
 
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AW: Getränke-Flat im Fitnessstudio?

UNd das wollten Sie nun einfach mal so mitteilen hier im Forum?
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  #3 (permalink)  
Alt 26.10.2009, 19:56
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AW: Getränke-Flat im Fitnessstudio?

Zitat:
Zitat von marcdsl
UNd das wollten Sie nun einfach mal so mitteilen hier im Forum?
HÄ? Nein, die Frage ist, ist der Fall tatsächlich so klar, wie er geschildert ist?
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  #4 (permalink)  
Alt 26.10.2009, 21:13
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AW: Getränke-Flat im Fitnessstudio?

Zitat:
Zitat von marcdsl
UNd das wollten Sie nun einfach mal so mitteilen hier im Forum?


Ich gehe mal davon aus, dass es um die Frage geht, ob eine fristlose Kündigung möglich sein soll?

Dafür müsste man nsatürlich wissen, ob diese Flat zwingend nachträglich erhoben wird, was einer Vertragsänderung gleich kommt.

Eine Getränke-Flat ist mir absolut unbekannt und sogar überflüssig, da es erlaubt ist, Getränke in das Studio mitzunehmen.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.10.2009, 12:23
V.I.P.
 
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AW: Getränke-Flat im Fitnessstudio?

Zitat:
Zitat von Suliss
Frau P. sieht diesen Umstand nicht ein und schreibt eine fristlose Kündigung. Sie empfindet die Getränke-Flatrate als versteckte Beitragserhöhung und ist der Meinung, dass das Recht ihr einen außerordentlichen Kündigungsgrund zusichert.
Wenn dbzgl. nichts im Mitgliedsvertrag vereinbart wurde, muss Frau P. die Getränkeflatrate auch nicht akzeptieren. Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sehe ich allerdings nicht gegeben.
Zitat:
Zitat von marcdsl
UNd das wollten Sie nun einfach mal so mitteilen hier im Forum?

Zitat:
Zitat von Suliss
HÄ? Nein, die Frage ist, ist der Fall tatsächlich so klar, wie er geschildert ist?
Dann müssen Sie auch eine Frage formulieren
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