Dies ist eine Diskussion zu Gespräch von Drittem mitgehört innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Gespräch von Drittem mitgehört folgender ausgedachter Fall: Ein gekündigter Arbeitsnehmer geht nach der Kündigung nochmals zu seinem Arbeitgeber in das Geschäft. Das Geschäft ist wie folgt aufgebaut: -2 Kabinen (nur eine von vorne einsehbar) -1 großer "Empfangsraum" Der AN und AG sind im "Empfangsraum" und dort kommt es zu einem Gespräch. Gegen Ende des Gesprächs bemerkt der Ex-AN, dass aus der hinteren Kabine ein anderer AN kommt. Nun, wo die Sache, die der AN und AG besprochen haben vor Gericht gehen soll, soll der AN aus der Kabine als Zeuge gelten. Ist dies rechtens ? Der Ex-AN konnte ja nicht wissen, dass jemand Drittes zuhört. Bitte wenn möglich mit § bestätigen, vielen Dank. |
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| AW: Gespräch von Drittem mitgehört Lauschzeuge: nein. §§: unmittelbar keine, aber dazu gibt's wohl Entscheidungen.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Gespräch von Drittem mitgehört war der termin denn vereinbart, so dass der zeuge mit absicht hinter der wand platziert wurde oder war er einfach an seinem arbeitsplatz, womit der ehemalige AN durchaus rechnen mußte ?
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Gespräch von Drittem mitgehört Zitat:
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Gespräch von Drittem mitgehört Zitat:
es gibt da recht viele fälle, wo die sekretärin zufällig grad dann ins büro rein kam, wo chefi über lautpsrecher mit der geschäftspartnerin sprach. sekretärin hat dann aber eben zufällig bestimmt absprachen mitgehört. und dann ist sie als zeugin zugelassen. wenn der kollege also zufällig grad die kabine geputzt hat, kann er auch zeuge sein. |
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| AW: Gespräch von Drittem mitgehört Zitat:
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