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Gespräch von Drittem mitgehört

Dies ist eine Diskussion zu Gespräch von Drittem mitgehört innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 15:49
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Gespräch von Drittem mitgehört

Hallo,

folgender ausgedachter Fall:

Ein gekündigter Arbeitsnehmer geht nach der Kündigung nochmals zu seinem Arbeitgeber in das Geschäft.

Das Geschäft ist wie folgt aufgebaut:
-2 Kabinen (nur eine von vorne einsehbar)
-1 großer "Empfangsraum"

Der AN und AG sind im "Empfangsraum" und dort kommt es zu einem Gespräch.

Gegen Ende des Gesprächs bemerkt der Ex-AN, dass aus der hinteren Kabine ein anderer AN kommt.

Nun, wo die Sache, die der AN und AG besprochen haben vor Gericht gehen soll, soll der AN aus der Kabine als Zeuge gelten.


Ist dies rechtens ?
Der Ex-AN konnte ja nicht wissen, dass jemand Drittes zuhört.

Bitte wenn möglich mit § bestätigen, vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 16:45
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AW: Gespräch von Drittem mitgehört

Zitat:
Zitat von Orangensaft Beitrag anzeigen
Ist dies rechtens ?
Lauschzeuge: nein.

§§: unmittelbar keine, aber dazu gibt's wohl Entscheidungen.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 17:01
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AW: Gespräch von Drittem mitgehört

war der termin denn vereinbart, so dass der zeuge mit absicht hinter der wand platziert wurde oder war er einfach an seinem arbeitsplatz, womit der ehemalige AN durchaus rechnen mußte ?
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 17:06
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AW: Gespräch von Drittem mitgehört

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
war der termin denn vereinbart, so dass der zeuge mit absicht hinter der wand platziert wurde oder war er einfach an seinem arbeitsplatz, womit der ehemalige AN durchaus rechnen mußte ?
Ja, gute Frage. Lauschzeuge wäre wohl auch nur ein absichtlich zu diesem Zweck platzierter, nicht ein zufälliger Ohrenzeuge.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 19:15
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AW: Gespräch von Drittem mitgehört

Zitat:
Ja, gute Frage. Lauschzeuge wäre wohl auch nur ein absichtlich zu diesem Zweck platzierter, nicht ein zufälliger Ohrenzeuge.
ja, so ist es. wenn der zeuge zufällig mitgehört hat, wird er als zeuge zugelassen.

es gibt da recht viele fälle, wo die sekretärin zufällig grad dann ins büro rein kam, wo chefi über lautpsrecher mit der geschäftspartnerin sprach. sekretärin hat dann aber eben zufällig bestimmt absprachen mitgehört. und dann ist sie als zeugin zugelassen.

wenn der kollege also zufällig grad die kabine geputzt hat, kann er auch zeuge sein.
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Alt 07.02.2012, 11:39
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AW: Gespräch von Drittem mitgehört

Zitat:
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war der termin denn vereinbart, so dass der zeuge mit absicht hinter der wand platziert wurde oder war er einfach an seinem arbeitsplatz, womit der ehemalige AN durchaus rechnen mußte ?
Es war kein Termin vereinbart.
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