Dies ist eine Diskussion zu Geschäftsunfähiges Kind erbt vom Großvater Barvermögen innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Geschäftsunfähiges Kind erbt vom Großvater Barvermögen Ein geschäftsunfähiges Kind erbt vom Großvater ein Barvermögen. Die Eltern des Kindes beauftragen in seinem Namen einen Handwerker für die Reperatur ihres Hauses. Die Rechnung wird jedoch nicht beglichen. Muss der Handwerker das Kind verklagen? Oder gibt es eine Möglichkeit die Eltern zu verklagen? |
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| AW: Geschäftsunfähiges Kind erbt vom Großvater Barvermögen oh, oh.... auf was für ideen eltern kommen... das kind muss verklagt werden. die klage, bzw. der mahnbescheid muss allerdings den eltern (als rechtlichen vertretern) zugestellt werden. aber adressat ist das kind. |
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| Stichworte |
| geschäftsfähigkeit, gesetzlicher vertreter, klage, rechtsfähigkeit, zivilrecht |
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