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Geschäftsführung ohne Auftrag

Dies ist eine Diskussion zu Geschäftsführung ohne Auftrag innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 18.03.2006, 13:45
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Geschäftsführung ohne Auftrag

Ein Minderjähriger kann eine vollmacht abschließen (einseitiges RG) durch
welches er keinen lediglich rechtlichen nachteil erlangt.
Er kann auch ein Stellvertretungsgeschäft §165 BGB abschließen, weil kein
rechtlicher nachteil als sogenanntes neutrales geschäft besteht.

PROBELM: Eine wirksame vollmacht (+), das der Vollmacht zugrunde
liegende innenverhältnis (Auftrag (-)) als gegenseitiger vertrag jedoch
unwirksam.

Kann jetzt der Minderjährige trotzdem das RG rechtswirksam abschließen?? Und
wie läuft das mit der GoA nach §682 BGB??

DANKE
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