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Gerät unterschlagen

Dies ist eine Diskussion zu Gerät unterschlagen innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 22:59
Boardneuling
 
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Gerät unterschlagen

Liebes Forum,

Nehmen wir mal folgendes an:

B hat sich von A ein Gerät im Wert von ~220€ ausgeliehen. Da A dieses Gerät nicht oft benutzte geriet dies etwas in Vergessenheit, nach einem Jahr fragte A dann B, ob er das Gerät langsam wieder haben könne. B sagte immer und immer wieder, dass er A das Gerät bringt. Dies zog sich dann ein weiteres Jahr hin. Als er dies nicht tut, und A immer energischer auf die Herausgabe besteht, sagt B, dass er das Gerät verloren hat. Daraufhin einigen sich A und B via Internetchat darauf, dass B 100€ an A überweisen soll. 50 € Anfang Oktober und 50 € Anfang November.
Da Anfang November immernoch kein Geld auf das Konto eingeht, kündigt A dem B an, dass er ihn anzeigen wird. Gemacht, getan. Erneut schreiben A und B, dass A die Anzeige fallen lassen soll und B das Geld überweist. Daraufhin sagt A dass er das tut, sobald das Geld auf seinem Konto ist. B sagt daraufhin, dass er heut noch zur Bank fahren würde.
Eine Woche später, kein Geld überwiesen worden.
Soweit zum Sachverhalt.
Nun die Fragen:
Da die strafrechtliche Verfolgung sich nicht um zivilrechtliche Ansprüche kümmert, muss A einen Anwalt einschalten, richtig?
Was genau wird bei der Anzeige eigentlich durchgeführt? Was droht B überhaupt? Und falls A das Geld mit zivilrechtlichen Mitteln zurück holt, wird die Anzeige gegen B automatisch fallen gelassen?
Da A nun langsam zornig ist und sich eventuell wegen der Strapazen nicht mehr mit 100 € zu Frieden geben will, welche Summe könnte A aus dem Gerät noch herausschlagen? Den vollen Preis, den es mal gekostet hat? Oder wird da sozusagen " Verschleiß " abgerechnet, und er landet dann bei ein paar Euros Restwert?
Falls deutlich mehr als 100 € rauszuschlagen wären, könnte man dann sagen, dass die Vereinbarung, nur 100 € zu zahlen, von B nicht eingehalten wurde und somit die Wirkung aufgehoben ist?

Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 23:28
V.I.P.
 
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AW: Gerät unterschlagen

Zitat:
Zitat von Krolle Beitrag anzeigen
Und falls A das Geld mit zivilrechtlichen Mitteln zurück holt, wird die Anzeige gegen B automatisch fallen gelassen?
Nein, Zivilrecht und Strafrecht sind zwei Paar Stiefel
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 19:07
Boardneuling
 
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AW: Gerät unterschlagen

Sind die anderen Fragen zu schwer beantwortbar?
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  #4 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 20:40
V.I.P.
 
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AW: Gerät unterschlagen

Zitat:
Zitat von Krolle Beitrag anzeigen
Da die strafrechtliche Verfolgung sich nicht um zivilrechtliche Ansprüche kümmert, muss A einen Anwalt einschalten, richtig?
soweit richtig: die strafverfolgung künmert sich nihct um zivielrechtliche belange. a kann einen anwalt einschalten, wenn er denn unbedingt will.

Zitat:
Was genau wird bei der Anzeige eigentlich durchgeführt? Was droht B überhaupt?
das wird direkt eingestellt, weil gar keine straftat vorliegt.

Zitat:
Und falls A das Geld mit zivilrechtlichen Mitteln zurück holt, wird die Anzeige gegen B automatisch fallen gelassen?
das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun.

Zitat:
Da A nun langsam zornig ist und sich eventuell wegen der Strapazen nicht mehr mit 100 € zu Frieden geben will...
zu spät.

Zitat:
...welche Summe könnte A aus dem Gerät noch herausschlagen?
a hat sich mit dem b bereits auf eine zahlung von 100 euro geeinigt. und daher ist icht mehr mehr drin.

Zitat:
Falls deutlich mehr als 100 € rauszuschlagen wären, könnte man dann sagen, dass die Vereinbarung, nur 100 € zu zahlen, von B nicht eingehalten wurde und somit die Wirkung aufgehoben ist?
nein, das könnte man nicht sagen. die vereinbarung ist als ein vertrag zu werten und verträge müssen eingehalten werden.
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