Dies ist eine Diskussion zu Gerät unterschlagen innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Gerät unterschlagen Nehmen wir mal folgendes an: B hat sich von A ein Gerät im Wert von ~220€ ausgeliehen. Da A dieses Gerät nicht oft benutzte geriet dies etwas in Vergessenheit, nach einem Jahr fragte A dann B, ob er das Gerät langsam wieder haben könne. B sagte immer und immer wieder, dass er A das Gerät bringt. Dies zog sich dann ein weiteres Jahr hin. Als er dies nicht tut, und A immer energischer auf die Herausgabe besteht, sagt B, dass er das Gerät verloren hat. Daraufhin einigen sich A und B via Internetchat darauf, dass B 100€ an A überweisen soll. 50 € Anfang Oktober und 50 € Anfang November. Da Anfang November immernoch kein Geld auf das Konto eingeht, kündigt A dem B an, dass er ihn anzeigen wird. Gemacht, getan. Erneut schreiben A und B, dass A die Anzeige fallen lassen soll und B das Geld überweist. Daraufhin sagt A dass er das tut, sobald das Geld auf seinem Konto ist. B sagt daraufhin, dass er heut noch zur Bank fahren würde. Eine Woche später, kein Geld überwiesen worden. Soweit zum Sachverhalt. Nun die Fragen: Da die strafrechtliche Verfolgung sich nicht um zivilrechtliche Ansprüche kümmert, muss A einen Anwalt einschalten, richtig? Was genau wird bei der Anzeige eigentlich durchgeführt? Was droht B überhaupt? Und falls A das Geld mit zivilrechtlichen Mitteln zurück holt, wird die Anzeige gegen B automatisch fallen gelassen? Da A nun langsam zornig ist und sich eventuell wegen der Strapazen nicht mehr mit 100 € zu Frieden geben will, welche Summe könnte A aus dem Gerät noch herausschlagen? Den vollen Preis, den es mal gekostet hat? Oder wird da sozusagen " Verschleiß " abgerechnet, und er landet dann bei ein paar Euros Restwert? Falls deutlich mehr als 100 € rauszuschlagen wären, könnte man dann sagen, dass die Vereinbarung, nur 100 € zu zahlen, von B nicht eingehalten wurde und somit die Wirkung aufgehoben ist? Grüße |
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| AW: Gerät unterschlagen Nein, Zivilrecht und Strafrecht sind zwei Paar Stiefel
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| AW: Gerät unterschlagen Sind die anderen Fragen zu schwer beantwortbar? |
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| AW: Gerät unterschlagen Zitat:
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