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geliehen und nicht wiederbekommen

Dies ist eine Diskussion zu geliehen und nicht wiederbekommen innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 21:12
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geliehen und nicht wiederbekommen

Hallo,
C hatte an V eine Spielekonsole ausgeliehen.
Nun möchte C diese wieder zurückhaben, aber V meldet sich nicht auf Nachrichten oder Anrufe.
Wie kann C diese wiederbekommen wenn V sich nicht meldet?


Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 10.11.2011, 00:29
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AW: geliehen und nicht wiederbekommen

Hallo,
ich bin Ersti, daher freue ich mich über Korrekturen meiner Posts.

Falls C der Eigentümer der Konsole ist, kann er die Herausgabe vom Besitzer V gem. §985 BGB verlangen. Die Herausgabe kann der Besitzer V gem. 986 verweigern, falls er nachweisen kann, dass er zum Besitz berechtigt ist.

Da C den V (optimaler Weiser unter Setzung einr Frist) aufgefordert hat, die Konsole zurück zu geben, kann sich V nicht mehr auf eine bestehende Ausleihvereinbarung berufen, und V kann die Herausgabe nicht mehr verweigern. (Es sei denn es gibt außer der Leihvereinbarung einen weiteren Grund der V zum Besitz ermächtigt.)

Dass V sich totstellt ändert nichts an dem Herausgabeanspruch des C gegen V und (soweit sind wir leider noch nicht) daher vermute ich kann C ein Gericht anrufen.

Meine Frage: Mich würde interessieren wie das nach Anrufung des Gerichts dann weitergeht. Muss man verhandeln oder geht der Gerichtsvollzieher los um die Konsole zu holen?
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  #3 (permalink)  
Alt 10.11.2011, 00:47
V.I.P.
 
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AW: geliehen und nicht wiederbekommen

C muss seinen Anspruch glaubhaft machen bei Gericht.

Also Zeugen benennen, eine Quittung über den Kauf vorlegen, einen Leihvertrag vorlegen etc.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 20:47
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AW: geliehen und nicht wiederbekommen

Also könnte C jetzt zur Politei oder Anwalt gehen & Anzeige erstatten?...Da C jetzt auch die Quittung der Konsole gefunden hat & auch Zeugen hat die dabei waren als C gefragt hat wenn er die Konsole wiederbekommt & V sagte noch nicht aber später oder so ähnlich.



Danke für die antworten schonmal
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  #5 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 21:03
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AW: geliehen und nicht wiederbekommen

Da es Zivilrecht ist, wäre ein Anwalt hilfreich.

Ggf. kommt eine Unterschlagung in Betracht, darüber berät dann der Anwalt.
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  #6 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 21:09
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AW: geliehen und nicht wiederbekommen

Die Polizei ist nicht dafür da die Sachen wieder zu beschaffen. Die verfolgen den Strafrechtlichen Teil, um Ansprüche durchzusetzen, muss man zu einem Anwalt gehen
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #7 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 06:32
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AW: geliehen und nicht wiederbekommen

Also C nimmt jetzt einen Anwalt.

Geändert von Chriiis (13.11.2011 um 19:11 Uhr).
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