Dies ist eine Diskussion zu Gelddarlehensvertrag innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Gelddarlehensvertrag ![]() Ich habe hier einen Fall aus der Schuldrecht BT Vorlesung, bei dem ich nicht wirklich weiterkomme.. Fall: "Frau (F) und Mann (M) unterhalten 2 Jahre lang eine Liebesbeziehung. Davon leben sie 1Jahr in einer gemeinsamen Wohnung, die auf M als alleiniger Mieter angemeldet ist. Nun trennt sich F von M. M leiht der F 300€ für ihren "Neustart". F zahlt die 300€ zunächst auch in Raten an M wieder ab. Nun bricht F jedoch jeden Kontakt ab. M bekommt aber noch 150€ von F. Zudem bekommt M eine Nachzahlung für Gas aus der gemeinsamen Wohnung (250€). Die möchte er nun auch von F erstattet haben. Wie ist die Rechtslage?" Ich danke euch für eure Hilfe |
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| AW: Gelddarlehensvertrag Ein paar Ideen dazu wirst Du doch haben. Teile sie mit.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Gelddarlehensvertrag Ich denke, dass nachweislich ein mündlicher Gelddarlehensvertrag gem. §§ 488-498 BGB zwischen M und F geschlossen wurde. M hat gem § 488 Abs. I S. 1 BGB die geltende Vertragspflicht für den Darlehensgeber in vollem Umfang erfüllt, indem er F die Auszahlung des Darlehensvaluta (300€) gewährt hat. F hat die vereinbarungsgemäße vollständige Pflichterfüllung Ihrerseits nicht erfüllt. Denn gem. § 488 Abs. I S.2 steht sie als Darlehensnehmerin in der Pflicht das zur Verfügung gestellte Darlehen in vollem Umfang innerhalb einer gewissen Zeit zurück zu zahlen. Zunächst erfüllt F diese Vertragspflicht in Form einer vereinbarten Ratenzahlung, welche jedoch nach einer gewissen Zeit ausblieb und nun gegenwärtiger einen Zahlungsrückstand von 150€ aufweist. Somit ist F gem. §§ 286, 288 BGB in Schuldnerverzug geraten, welche eine klare Vertragsverletzung impliziert. Aus diesem Grund kann M von seinem Kündigungsrecht für den unbefristeten Gelddarlehensvertrag (§488 Abs.III BGB) Gebrauch machen. Die Fristgerechte Kündigung des Darlehensvertrages beträgt gem. § 488 Abs. III S. 2 BGB drei Monate. Also hat meiner Meinung nach M nur den Anspruch auf 150€ (auf die es ihm ja auch eigentlich ankommt). Er war ja bzgl. der Wohnung "selbst schuld",dass er alleiniger Mieter war.. Also sind alle Forderungen bzgl. Nachzahlung an Ihn zu stellen. Das sind meine Gedanken dazu :-/ |
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| AW: Gelddarlehensvertrag Darlehnsrecht ist klar. Frage sind Nebenkosten. Klar, dass dem Vermieter nur M haftet. Aber konkludente hälftige Teilung im Innenverhältnis von M und F? Dazu gibt's Rspr. |
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| AW: Gelddarlehensvertrag Zitat:
Zitat:
Richtig ist aber, dass M derzeit nur die fälligen Raten fordern kann; die gesamte Restschuld erst nach Kündigung. Die hier noch erklärt werden müsste. Folgende Fragen solltest Du klären: Was könnte abgesehen von § 488 Abs. 3 BGB die Grundlage für die Kündigung sein? Warum greift § 323 BGB nicht? Zitat:
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| AW: Gelddarlehensvertrag Ich denke, weil §323 Abs. 5 S. 1 BGB sagt, dass er dann von der Teilleistung ( Restliche Zahlung) zurücktreten müsste !? |
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| AW: Gelddarlehensvertrag Die Restschuld, die M nun auf einmal fordern will, weil F ja nicht gezahlt hat ... |
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| AW: Gelddarlehensvertrag Zitat:
Jetzt jetzt musst Du also noch eine Vorschrift finden, welche die Kündigung ermöglicht.
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| AW: Gelddarlehensvertrag Zitat:
Die Restschuld kann erst nach Kündigung gefordert werden. Ob die möglich ist, musst Du noch auf der Suche nach einer (allgemeinen) Kündigungsvorschrift herausfinden.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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