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Gefahrenübergang bei DSL Leitung???

Dies ist eine Diskussion zu Gefahrenübergang bei DSL Leitung??? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 20.01.2009, 13:40
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Exclamation Gefahrenübergang bei DSL Leitung???

Hallo zusammen,

wer trägt die Verantwortung für eine funktionierende DSL Leitung bzw. wann findet der Gefahrenübergang statt? Wer trägt die Verantwortung wenn Herr XYZ seinen DSL Anschluss nicht nutzen kann? Ist das irgendwie geregelt?

Vielen Dank vorab für eure Unterstützung.

Gruß


Geändert von Miklsen (20.01.2009 um 15:19 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 20.01.2009, 15:19
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AW: Gefahrenübergang bei DSL Leitung???

Sorry! Geändert ;-)
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  #3 (permalink)  
Alt 20.01.2009, 15:27
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AW: Gefahrenübergang bei DSL Leitung???

Der Vertragspartner von XYZ hat sich vertraglich zur Erbringung einer Leistung verpflichtet.

Punkt. Aus!

Das heißt, dass er dafür haftet, wenn es Probleme gibt. Ob er als Zwischenhändler und Nutzer einer fremden Leitung agiert, kann dem XYZ schlicht schnuppe sein. Ich habe das Gefühl, um so etwas geht es hier....

Der Gefahrenübergang ist (je nach Vertragsinhalt, beispielsweise Paket mit Router, Installation durch Kundendienst, "nackter" Vertrag) entweder die erste DSL-Buchse im Haus, oder die DSL-Buchse in der Wohnung, oder der Eingang in den Rechner, oder der Rechner selber. Auf jeden Fall muss das DSL aus der Buchse fehlerfrei kommen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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