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Gefälligkeits-Kauf / Tod d. "AGs" nach Kauf / Recht der Erbin auf Übereignung

Dies ist eine Diskussion zu Gefälligkeits-Kauf / Tod d. "AGs" nach Kauf / Recht der Erbin auf Übereignung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 27.02.2006, 13:59
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Unhappy Gefälligkeits-Kauf / Tod d. "AGs" nach Kauf / Recht der Erbin auf Übereignung

Hallo zusammen!
Folgendes fiktives Problem:
A aus München bittet C nach Hamburg zu fahren, um dort von B eine Vase zu kaufen. Dies soll unentgeltlich geschehen (Gefälligkeit). Noch vor der Ankunft des C in Hamburg stirbt der A, wovon der C aber nichts erfährt. C kauft deshalb trotzdem im Namen des A die Vase für 2.000,- €.
Der Kaufvertrag sieht vor, dass die Vase nach einer Woche geliefert und bezahlt werden soll.

D ist Alleinerbin des A und verlangt nach Ablauf der Woche von B die Übereignung der Vase.


Könnte B seine Verpflichtung bestreiten, mit der Behauptung, er habe mit A und nicht mit D abschließen wollen?

Könnte D von B die Übereignung verlangen?

Wie wäre denn die Rechtslage, wenn C erst 17 Jahre alt wäre und seine Eltern keine Zustimmung geben?



ICH WÄRE FÜR EURE HILFE SEHR DANKBAR!!!

Liebe Grüße!
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