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Garantiebestimmungen gültig ?

Dies ist eine Diskussion zu Garantiebestimmungen gültig ? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 18.06.2007, 18:03
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Garantiebestimmungen gültig ?

Firma A. kauft sich im Elektromarkt einen TV. Im Kaufvertrag steht nichts über Garantie somit ist Firma A. ausgegangen es gilt das BGB.
Jedoch als die Firma das Gerät auspackt steht in den Garanitebestimmungen des Herstellers nicht es Verkäufers, keine Garantie an Gewerbetreibende.

Ist dieser Ausschluß der Garantie noch gültig, oder ist dies nicht gültig da dies Ausschluß beim Kauf nicht bekannt war.
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  #2 (permalink)  
Alt 18.06.2007, 18:37
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AW: Garantiebestimmungen gültig ?

Nicht verwechseln

A
Gewährleistung durch Laden/Verkäufer/Vertragspartner
Diese ist gesetzlich vorgesehen, im Umfang bei Verbruachern/Unternehmern/Kaufleuten unterschiedlich und durch AGB (in Grenzen) veränderbar.

B
Garantie. Diese kommt vom Hersteller. Sie ist absolut freiwillig, daher kann der Hersteller auch die Bedingungen frei festlegen. Diese Bedingungen haben aber mit dem Verkäufer und dessen Gewährleistung nichts zu tun.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.06.2007, 19:14
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AW: Garantiebestimmungen gültig ?

Kann der Herstellen aber die Garantie und oder die Gewährleistung vom Verkäufer ändern?

Durch seine AGB die erst nach Kauf lesbar waren!
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  #4 (permalink)  
Alt 19.06.2007, 06:00
CAM CAM ist offline
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AW: Garantiebestimmungen gültig ?

Zitat:
Zitat von Schau ma mal
Kann der Herstellen aber die Garantie und oder die Gewährleistung vom Verkäufer ändern?
Natuerlich nicht. Aber das hat er ja auch gar nicht getan.

Gruss
CAM
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  #5 (permalink)  
Alt 19.06.2007, 14:19
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AW: Garantiebestimmungen gültig ?

Zitat:
Zitat von Schau ma mal
als die Firma das Gerät auspackt steht in den Garanitebestimmungen des Herstellers [...] keine Garantie an Gewerbetreibende.
Der Elektromarkt dürfte mit dem Verkauf von Geräten an Verbraucher(!), denen solche Hersteller-Garantiebestimmungen beiliegen, gegen das wettbewerbsrechtliche Verbot der Werbung mit irreführenden Angaben verstoßen.

Denn § 477 BGB schreibt beim Verbrauchsgüterkauf vor:

Eine Garantieerklärung muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss enthalten 1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.

Wenn der Hinweis fehlen sollte, daß die gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, wäre die Verwendung der Garantiebestimmungen gegenüber Verbauchern irreführend.

Wenn der Elektromarkt gegenüber ALLEN Interessenten mit einem Hersteller-Garantieversprechen wirbt, dann wäre dies irreführend, wenn sich aus den Garantie-Bestimmungen eine Beschränkung auf Nicht-Gewerbetreibende ergäbe.

Zitat:
Ist dieser Ausschluß der Garantie noch gültig, oder ist dies nicht gültig da dies Ausschluß beim Kauf nicht bekannt war.
Wenn der Elektromarkt beim Verkauf den Eindruck erweckt hätte, er selbst gebe das Garantieversprechen, und nicht irgendein anderer Garantiegeber (Hersteller, Importeur, Großhändler usw.), dann wären 'versteckte' Garantiebeschränkungen unwirksam.

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