Dies ist eine Diskussion zu Garantiebestimmungen gültig ? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Garantiebestimmungen gültig ? Jedoch als die Firma das Gerät auspackt steht in den Garanitebestimmungen des Herstellers nicht es Verkäufers, keine Garantie an Gewerbetreibende. Ist dieser Ausschluß der Garantie noch gültig, oder ist dies nicht gültig da dies Ausschluß beim Kauf nicht bekannt war. |
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| AW: Garantiebestimmungen gültig ? Nicht verwechseln A Gewährleistung durch Laden/Verkäufer/Vertragspartner Diese ist gesetzlich vorgesehen, im Umfang bei Verbruachern/Unternehmern/Kaufleuten unterschiedlich und durch AGB (in Grenzen) veränderbar. B Garantie. Diese kommt vom Hersteller. Sie ist absolut freiwillig, daher kann der Hersteller auch die Bedingungen frei festlegen. Diese Bedingungen haben aber mit dem Verkäufer und dessen Gewährleistung nichts zu tun. |
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| AW: Garantiebestimmungen gültig ? Kann der Herstellen aber die Garantie und oder die Gewährleistung vom Verkäufer ändern? Durch seine AGB die erst nach Kauf lesbar waren! |
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| AW: Garantiebestimmungen gültig ? Zitat:
Gruss CAM |
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| AW: Garantiebestimmungen gültig ? Zitat:
Denn § 477 BGB schreibt beim Verbrauchsgüterkauf vor: Eine Garantieerklärung muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss enthalten 1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Wenn der Hinweis fehlen sollte, daß die gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, wäre die Verwendung der Garantiebestimmungen gegenüber Verbauchern irreführend. Wenn der Elektromarkt gegenüber ALLEN Interessenten mit einem Hersteller-Garantieversprechen wirbt, dann wäre dies irreführend, wenn sich aus den Garantie-Bestimmungen eine Beschränkung auf Nicht-Gewerbetreibende ergäbe. Zitat:
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